Deutschland

Mord oder Notwehr? Prozess um tödlichen Messerangriff in Frankfurt

Ein 30-jähriger Mann aus Nastätten steht vor dem Frankfurter Landgericht, wo er beschuldigt wird, einen obdachlosen Rollstuhlfahrer in der Frankfurter Innenstadt mit mehreren Messerstichen in den Rücken getötet zu haben. Der Vorfall ereignete sich im vergangenen Jahr, und während die Tat unstrittig ist, bleibt das Motiv des Angeklagten weiterhin unklar. Laut Anklage suchte der Mann zuvor im Internet nach Angaben zu „letzte Chance Gefängnis“ und habe absichtlich eine Inhaftierung angestrebt, was die Staatsanwaltschaft als kalkulierte Handlung wertet.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslange Haftstrafe, da der Angeklagte seine Arbeitsstelle verloren hatte und in einer extrem belastenden Lebenslage lebte, geprägt von einer leeren Wohnung und fehlenden Möbeln. Ein zentrales Argument der Anklage ist, dass der Angeklagte im Gefängnis eine Verbesserung seiner Lebensumstände sah. Vor dem tödlichen Übergriff gab es zunächst eine Diskussion zwischen den beiden Männern, die in einem gewalttätigen Akt endete. Der Angeklagte folgte dem Opfer und stach mit einem Küchenmesser mindestens zehnmal in den Rücken. Das Opfer verstarb später in der Uniklinik.

Rechtslage und Verteidigungsstrategie

Der Angeklagte befindet sich seit der Tat in Untersuchungshaft und hat sich bislang nicht im Prozess geäußert. Seine Verteidigung argumentiert, dass es sich um Totschlag in einer schweren psychischen Ausnahmesituation handelte, in der der Angeklagte in einem Zustand völliger Überforderung gehandelt habe und nicht mit Mordvorsatz agierte. Der Anwalt des Angeklagten beantragt eine mehrjährige Haftstrafe wegen Totschlags, während die Staatsanwaltschaft mit ihrem Antrag auf lebenslange Haft auf die Schwere der Tat hinweist. Das Urteil wird am kommenden Freitag erwartet, wie Ben-Kurier berichtete und Tagesschau ergänzte.