
Am 28. April 2025 wurde die Luftqualität in Lübeck eingehend untersucht, insbesondere die Feinstaubbelastung (PM10). An der Messstation in der Moislinger-Allee wurden Feinstaub-Partikel pro Kubikmeter Luft erfasst. Der Grenzwert für PM10 liegt bei 50 Partikeln pro Kubikmeter und darf im Jahr maximal 35-mal überschritten werden. Die Bewertung der Luftqualität erfolgt anhand dreier Werte: Feinstaub, Stickstoffdioxid und Ozon.
Die Grenzwerte sind wie folgt definiert: „Sehr schlecht“ ist die Luftqualität, wenn Stickstoffdioxid über 200 μg/m³, Feinstaub über 100 μg/m³ oder Ozon über 240 μg/m³ liegt. Bei „schlechter“ Qualität bewegen sich die Werte für Stickstoffdioxid zwischen 101-200 μg/m³, Feinstaub zwischen 51-100 μg/m³ und Ozon zwischen 181-240 μg/m³. Eine „mäßige“ Luftqualität betrifft Werte von 41-100 μg/m³ für Stickstoffdioxid, 35-50 μg/m³ für Feinstaub und 121-180 μg/m³ für Ozon.
Messmethoden und Empfehlungen
Die Messungen der Luftqualität erfolgen als Stundenmittel für Stickstoffdioxid und Ozon sowie als stündlich gleitendes Tagesmittel für Feinstaub. In der Europäischen Union verursachen Luftschadstoffe jährlich rund 240.000 vorzeitige Todesfälle durch Feinstaub.
Für unterschiedliche Luftqualitätswerte gibt es spezifische Empfehlungen: Bei „sehr schlechter“ Luftqualität sollten empfindliche Personen körperliche Anstrengungen im Freien vermeiden. Bei „schlechter“ Qualität wird geraten, anstrengende Tätigkeiten im Freien zu unterlassen; bei „mäßiger“ Qualität sind kurzfristige gesundheitliche Auswirkungen unwahrscheinlich, könnten aber bei empfindlichen Personen auftreten. Bei „guter“ und „sehr guter“ Luftqualität bestehen keine gesundheitlichen Bedenken für Aktivitäten im Freien.
Das Feuerwehrwesen trägt ebenfalls zur Feinstaubbelastung bei, insbesondere durch das Silvesterfeuerwerk, das jährliche etwa 2050 Tonnen Feinstaub freisetzt, wovon 1500 Tonnen (75 %) auf die Silvesternacht entfallen. Wetterbedingungen beeinflussen zusätzlich die Verteilung der Feinstaubpartikel in der Luft.
Das Landesamt für Umwelt (LfU) in Schleswig-Holstein leitet Messergebnisse zur Luftqualität an das Umweltbundesamt weiter, das diese zusammen mit Daten aus allen Bundesländern an die Europäische Kommission meldet. Alle veröffentlichten Daten sind vorläufig und durchlaufen mehrere Prüfungsschritte, bevor sie endgültig bewertet werden. Es ist zu beachten, dass bei CSV-Dateien am Tag der Zeitumstellung von Normalzeit auf Sommerzeit eine 3-Uhr-Messung fehlt, während am Tag der Umstellung von Sommer- auf Normalzeit zwei 3-Uhr-Messungen vorhanden sind. JSON-Dateien sind von diesem Problem nicht betroffen und verwenden durchgängig Normalzeit, wie [opendata.schleswig-holstein.de](https://opendata.schleswig-holstein.de/dataset/feinstaub-pm10-lubeck-st-jurgen-tagesmittel-2025) berichtete.
Für detaillierte Messdaten in Lübeck kann auf den Artikel von [ln-online.de](https://www.ln-online.de/lokales/luebeck-feinstaub-ozon-und-co-wie-gut-ist-die-luftqualitaet-heute-am-28-04-2025-ZYWJPVZSON2KXKSYMAJB6CH7VM.html) verwiesen werden.