
Am 8. Mai 2025 kam es im schleswig-holsteinischen Glinde zu einem Vorfall, bei dem ein 32-jähriger iranischer Staatsbürger versuchte, einer 56-jährigen Hundehalterin ihren Hund zu stehlen. Der Tatverdächtige attackierte die Frau und würgte sie mit der Leine des Hundes, was zu leichten Verletzungen bei der Hundehalterin führte, wie NDR berichtete.
Passanten eilten der En täuschten sofort zur Hilfe: Ein weiterer Anwohner zog den Angreifer von der Frau weg und mehrere Zeugen hielten den 32-Jährigen bis zum Eintreffen der Polizei fest. Diese nahm den mutmaßlichen Täter fest und verfügte seine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung, da er anscheinend in einem psychischen Ausnahmezustand war. Der zuständige Ermittlungsrichter ordnete diese Maßnahme an. Der Tatverdächtige hatte bereits einen abgelehnten Asylantrag hinter sich und war seit 2021 mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten. Zudem erhielt er wiederholt psychiatrische Begutachtungen.
Psychische Probleme bei Flüchtlingen
Die Hintergründe des Vorfalls könnten im psychischen Zustand des tatverdächtigen Mannes verankert sein. Laut einem Bericht auf Ärzteblatt sind viele Flüchtlinge aus Krisengebieten traumatisiert, was im Asylverfahren oft nicht ausreichend berücksichtig wird. Das Asylbewerberleistungsgesetz gewährt medizinische Behandlung nur bei akuten, lebensbedrohlichen Fällen, wodurch die Behandlung psychischer Erkrankungen für viele Betroffene erschwert wird.
Studien zeigen, dass circa 40 Prozent der Asylbewerber in Deutschland mehrfach traumatisierende Erfahrungen gemacht haben. Dies schließt auch Folter und sexualisierte Gewalt ein. Während über 50 Prozent der Vergewaltigungsopfer Traumafolgestörungen aufweisen, sind es bei Folteropfern sogar 87 Prozent. Schätzungen zufolge leiden 5 bis 7 von 10 Flüchtlingen an einer Traumafolgestörung, und viele stehen aufgrund ihrer Lebensumstände in Gemeinschaftsunterkünften unter großem psychischen Druck.