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Neues Konzept für Lörracher Innenstadt: Zukunft sichern und Vielfalt fördern!

Die Fortschreibung des Märkte- und Zentrenkonzepts in Lörrach wird aktuell weiterentwickelt. Ein Konzeptentwurf, erarbeitet vom Dortmunder Büro Junker + Kruse, steht im Mittelpunkt dieser Initiative. Das Projekt wird von einer Arbeitsgruppe begleitet, die aus Vertretern der Händlerschaft, der Industrie- und Handelskammer (IHK), der Politik und der Verwaltung besteht. Die schriftliche Ausarbeitung des Konzepts soll nach der Sommerpause 2025 dem Gemeinderat vorgelegt werden, wie loerrach.de berichtete. Die ersten Ergebnisse der Fortschreibung wurden bereits Ende 2022 vorgestellt.

Seit mehr als zwei Jahrzehnten bildet dieses Konzept die Grundlage für die Einzelhandelsentwicklung in Lörrach. Es erfreut sich hoher Akzeptanz und schafft Investitionssicherheit für Einzelhändler und Gastronomen. Das Ziel ist, eine vielfältige und lebendige Innenstadt sowie eine nachhaltige Nahversorgung in den Stadtteilen langfristig zu sichern. Dabei wird das Konzept an aktuelle Entwicklungen, wie den Onlinehandel und den demografischen Wandel, angepasst.

Entwicklungen und Herausforderungen

Lörrach weist im bundesweiten Vergleich eine stabile Entwicklung auf, trotz eines Rückgangs bei Betriebszahlen und Verkaufsflächen. Der Zentralitätswert von 1,48 zeigt die hohe Anziehungskraft der Stadt über deren Grenzen hinaus, insbesondere auf Kunden aus der Schweiz. Es sind jedoch keine quantitativen Entwicklungspotenziale zu erwarten, da die Bedeutung des Online-Handels sowie Kaufkraftzuflüsse berücksichtigt werden müssen.

Die Fortschreibung überprüft zentrale Versorgungsbereiche, wobei die Innenstadt in ihrer bisherigen räumlichen Abgrenzung bleibt: Luisenstraße (Norden), Bahnhofstraße (Osten), Aicheleknoten (Süden) und Weinbrenner-/Spitalstraße (Westen). Bereiche wie der Meeraner Markt und das Krankenhausareal bleiben außerhalb des zentralen Versorgungsbereichs, letzteres aufgrund bestehender Angebote. Die zentrenrelevanten Sortimente bleiben ausschließlich in der Innenstadt zulässig, während nicht zentrenrelevante Sortimente auch außerhalb dieser Bereiche möglich sind, sofern sie planungsrechtlich zulässig sind.

Zusätzlich wird eine „Aufgreifschwelle“ für Kleinstläden eingeführt, die nicht der Steuerungsstrategie unterliegen. Der vollständige schriftliche Bericht über die Fortschreibung soll bis Juni 2025 erstellt werden, wie regionimblick.de berichtete. Die Fortschreibung zeigt bereits positive Ergebnisse für die Stadtentwicklung, da die Maßnahmen zur Sicherung einer lebendigen Innenstadt und zur Stärkung der Nahversorgung Früchte tragen.