
Im Landkreis Jerichower Land wehen seit Kurzem Deutschlandflaggen vor Schulen und Dienstgebäuden, wo dies technisch möglich ist. Dieses Vorgehen basiert auf einem Kreistagsbeschluss, der Ende März angenommen wurde und auf einen Antrag der AfD zurückgeht. Trotz der Zustimmung durch die CDU traf dieser Beschluss auf Kritik, insbesondere von Seiten der Linken. Sie werfen der CDU vor, mit ihrer Unterstützung die AfD zu legitimieren, die vom Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird.
Schröder, ein Vertreter des Kreistags, erklärte, dass der Umgang mit Nationalsymbolen wie der deutschen Flagge dazu beitragen könne, Identität zu stiften. An insgesamt 23 Liegenschaften des Landkreises gibt es sechs Standorte, die mit Fahnenmasten ausgestattet sind. Diese sollen nun ganzjährig beflaggt werden, was zuvor nur an Feier- oder Trauertagen der Fall war, wie MDR berichtete.
Details zum Kreistagsbeschluss
Die Beflaggung erfolgt im Rahmen eines allgemeinen Beschlusses zur ganzjährigen Beflaggung von „Dienstgebäuden und Liegenschaften des Landkreises“. An den sechs Standorten mit Fahnenmasten wird nun permanent die Nationalflagge gehisst. Kritiker argumentieren, dass der Flaggenerlass des Innenministeriums von Sachsen-Anhalt vorschreibt, dass nur an bestimmten Tagen und vor ausgewählten Gebäuden, wie den obersten Landesbehörden und dem Landtag, die Deutschland-, Europa- und Landesflagge gehisst werden darf. Dennoch besteht auf kommunaler Ebene grundsätzlich die Möglichkeit, Liegenschaften dauerhaft zu beflaggen, wie Süddeutsche Zeitung berichtete.