
Im Vorfeld der Erlanger Bergkirchweih wurde eine großflächige Parkverbotszone für Sharing-E-Scooter eingerichtet, um die Sicherheit zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden. Dies wurde in Zusammenarbeit mit den Anbietern von Sharing-E-Scootern sowie unter Berücksichtigung der Anforderungen der Polizei entwickelt, wie Fraenkischer Tag berichtete. Das positive Feedback aus den Vorjahren, speziell seit 2022, hat zur Fortführung dieses Konzepts beigetragen.
Das Parkverbot gilt vom 5. bis 16. Juni und umfasst die Innenstadt sowie den Burgberg. Technische Maßnahmen der Anbieter sorgen dafür, dass E-Scooter in diesem Zeitraum nicht abgestellt oder ausgeliehen werden können. Eine Karte der Parkverbotszone ist auf der Stadtwebsite unter erlangen.de/e-scooter einsehbar. Nutzer von E-Scootern werden dazu aufgefordert, andere Verkehrsteilnehmer nicht zu behindern oder zu gefährden.
Details zu den Regelungen
In-App-Benachrichtigungen werden von den E-Scooter-Anbietern eingerichtet, um die Nutzer über die Parkverbotszone und die geltenden Vorschriften zu informieren. Zusätzlich haben die Anbieter die Verantwortung, alle E-Scooter aus dem Parkverbotbereich im Vorfeld zu entfernen. Es gibt drei ausgewiesene Parkzonen am Rand der Verbotszone: einen Mobilpunkt am Großparkplatz, einen Mobilpunkt an der Mozartstraße sowie den Zollhausplatz. Diese Parkzonen werden regelmäßig kontrolliert.
E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge, weshalb die gleichen Alkohol- und Drogenvorschriften wie für Autos Anwendung finden. Für Personen unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gilt ein Grenzwert von 0,0 Promille. Verstöße gegen die Verkehrsregeln werden gemäß den geltenden Gesetzen geahndet. Die Parkverbotszone erstreckt sich über das Bergkirchweihgelände, um Behinderungen für Wirte und Schausteller zu vermeiden.