
Rheinland-Pfalz plant eine umfassende Novelle seines über 40 Jahre alten Bestattungsgesetzes. Eine neue Regelung soll in naher Zukunft Tuchbestattungen und besondere Seebestattungen ermöglichen. Diese Initiativen wurden im Kabinett in Mainz vorgestellt, das am Dienstag über den Entwurf aus dem Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit beraten wird. Bei erfolgreicher Beratung könnte der Gesetzesentwurf bald im Landtag behandelt werden.
Das geplante Gesetz sieht vor, dass Seebestattungen künftig in den Flüssen Rhein, Mosel, Lahn und Saar möglich werden. Darüber hinaus soll die Herstellung eines synthetischen Diamanten aus der Asche Verstorbener, die sogenannte Diamantbestattung, in der Schweiz ebenfalls erlaubt werden. Änderungen beinhalten auch die Überlegung, die Sargpflicht auf Friedhöfen aufzuheben, was die Einführung von Tuchbestattungen ermöglicht.
Besondere Regelungen für „Sternenkinder“ und Soldaten
Die Novelle wird unter anderem auch die Bestattung von „Sternenkindern“, also Kindern, die vor, während oder kurz nach der Geburt gestorben sind, behandeln. Gesundheitsminister Clemens Hoch betont die Wichtigkeit eines Trauerortes für betroffene Eltern, der auch gemeinsame Bestattungen mit verstorbenen Elternteilen ermöglichen soll. Zudem ist geplant, Soldatinnen und Soldaten, die im Auslandseinsatz verstorben sind, ein dauerhaftes Ruherecht für Bundeswehrehrengräber zu gewähren. Die Kosten für die Grabnutzung sowie die laufende Pflege sollen übernommen werden, sollten diese nicht von der Bundeswehr getragen werden.
Weitere Änderungen im Bestattungsgesetz beinhalten eine Flexibilisierung der Bestattungsformen sowie die Aufhebung der allgemeinen Sargpflicht. Künftig sollen Tuchbestattungen auch ohne religiöse Voraussetzungen zulässig sein. Zudem wird die Ausbringung der Asche außerhalb von Friedhöfen sowie die Urnenaushändigung an Privatpersonen und die Teilung der Asche ohne Beisetzungsverpflichtung eingeführt. Dies schließt die oben erwähnte Diamantbestattung ein. Die Novellierung umfasst auch das Leichenschauwesen, mit der Einführung einer Obduktionspflicht für Kinder bis zu ihrem sechsten Lebensjahr, falls die Todesursache unklar bleibt.
Der Entwurf der Novelle wurde bereits im Dezember 2024 vom Kabinett billigt und die zweite Beratung im Ministerrat steht bevor. Erwartet wird, dass die Novelle im Frühjahr 2025 im Landesparlament behandelt wird. Vor der finalen Verabschiedung wird der Entwurf mehrere Landtagsausschüsse beschäftigen.