
Ein Fluchtversuch eines 27-jährigen Mannes in Offenbach endete mit schweren Verletzungen. Am 7. Mai 2025 sollte der Mann durch die Polizei in seiner Wohnung festgenommen werden, da gegen ihn ein Haftbefehl vorlag. Um sich der Festnahme zu entziehen, sprang der junge Mann aus dem zweiten Stock seiner Wohnung.
Durch den Sprung zog er sich mehrere Frakturen sowie eine ausgekugelte Schulter zu. Die Polizei nahm nach dem Vorfall umgehend Kontakt zu einem Rettungswagen auf, der den Mann ins Krankenhaus brachte. Nach seinem Krankenhausaufenthalt wird er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Rechtslage bei Festnahmen
In Deutschland darf die Polizei eine Festnahme nicht willkürlich durchführen. Wie ein Bericht von Juraforum darlegt, müssen für eine Festnahme gemäß § 127 Abs. 2 StPO bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört ein dringender Tatverdacht sowie eine bestehende Gefahr im Verzug. Ein Haftbefehl kann nur erlassen werden, wenn dies durch einen dringenden Tatverdacht gerechtfertigt ist. Fehlt dieser, kann die Polizei ein Ermittlungsverfahren einleiten, wenn ein Anfangsverdacht besteht.
Die Festnahme ist in der Regel nur zulässig, wenn ein Haftgrund besteht, wie zum Beispiel Flucht- oder Verdunkelungsgefahr. Bei schwereren Straftaten, wie Mord oder Totschlag, sind solche Haftgründe nicht erforderlich. Darüber hinaus muss die Polizei die Verhältnismäßigkeit ihrer Maßnahmen beachten, und bei übermäßiger Gewaltanwendung könnten Aspekte der Notwehr in Betracht kommen. Nach einer Festnahme sollte der Betroffene schnellstmöglich einen Strafverteidiger kontaktieren und hat das Recht, über seine Rechte informiert zu werden.