
Im Landkreis Haßberge kam es zu einem alarmierenden Vorfall in Ebelsbach, der die Polizei und Verkehrsteilnehmer aufschreckte. Eine aufmerksame Zeugin bemerkte am Samstagvormittag, dass ein grauer Ford aufgrund einer unsicheren Fahrweise auffiel. Gegen 09:30 Uhr beobachtete sie das Fahrzeug in der Bahnhofstraße, nahe einer Tankstelle und einem Kreisverkehr, und informierte umgehend die Polizei.
Die eingesetzten Beamten konnten die 42-jährige Fahrerin schnell im Ortsbereich antreffen. Ein durchgeführter Vortest ergab alarmierende 2,6 Promille Alkohol im Blut der Fahrerin. In der Folge wurde ihr Führerschein sichergestellt, und die Frau muss sich nun wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr verantworten. Die Polizei in Haßfurt rief zudem Verkehrsteilnehmer auf, die sich durch die Fahrweise der Frau gefährdet oder geschädigt fühlten, sowie eine Fußgängergruppe, sich unter der Telefonnummer 09521/927-0 zu melden, wie Newsallianz berichtete.
Rechtliche Rahmenbedingungen für Alkoholfahrten
Der Vorfall wirft ein Licht auf die schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen von Alkoholfahrten. Laut Anwalt.de sind sich viele Autofahrer nicht bewusst, dass sie am Morgen nach vielleicht einer Feier noch immer unter Alkoholeinfluss stehen können. Der § 316 StGB stuft das Führen eines Fahrzeugs trotz Fahruntüchtigkeit aufgrund von Alkohol als strafbar ein. Die absolute Fahruntüchtigkeit beginnt bereits ab 1,1 Promille, während bei 0,3 Promille und Ausfallerscheinungen von relativer Fahruntüchtigkeit ausgegangen werden kann.
Zudem stehen Verstöße gegen den § 315c StGB, der die Gefährdung des Straßenverkehrs regelt, im Raum. Dieses Gesetz setzt Alkoholkonsum und die konkrete Gefährdung anderer Personen voraus und hat rechtliche Konsequenzen, die von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen reichen können. Als weiterer riskanter Faktor gilt der sogenannte „Restalkohol“, bei dem Fahrer am nächsten Morgen nach einer Feier noch über der gesetzlichen Grenze liegen können.