GreizThüringen

Gericht bestätigt Arbeitspflicht für Asylbewerber im Landkreis Greiz

Hamid S., ein 1975 geborener Asylbewerber aus dem Iran, lebt in einer Gemeinschaftsunterkunft im Landkreis Greiz, Thüringen. Der Asylbewerber hatte einen ihm zugewiesenen Pflicht-Job in einem Krankenhaus abgelehnt, den das zuständige Landratsamt angeordnet hatte. In dem Versuch, die sofortige Vollziehung dieser Maßnahme zu verhindern, brachte Hamid S. seine Beschwerde vor Gericht. In erster Instanz wies das Sozialgericht Altenburg seinen Antrag zurück.

In der folgenden zweiten Instanz entschied das Thüringer Landessozialgericht in Erfurt am 10. April 2025, dass die Beschwerde unbegründet sei und bestätigte die Entscheidung des Sozialgerichts Altenburg. Damit kann Hamid S. nicht mehr vor das Bundessozialgericht ziehen. Das Gericht stellte klar, dass Asylbewerber verpflichtet sind, angeordnete Arbeitsmaßnahmen unverzüglich antreten zu müssen.

Gerichtliche Entscheidungen und Folgen

Hamid S. hatte zunächst staatliche Leistungen in Höhe von 245 Euro für Verpflegung, Bekleidung und Gesundheitspflege sowie 196 Euro für persönliche Bedürfnisse erhalten. Er sollte ab dem 18. November 2024 im Kreiskrankenhaus Greiz maximal 25 Stunden pro Woche arbeiten, zunächst in Hilfs- und Unterstützungsarbeiten. Später wurde ihm eine Tätigkeit im IT/EDV-Bereich mit maximal 17 Stunden pro Woche angeboten, die auf seine Ausbildung als Programmierer abgestimmt war. Allerdings äußerte Hamid S., dass ihm die Atmosphäre im Krankenhaus nicht zusage, und wehrte sich gegen die Anordnung.

Das Sozialgericht Altenburg wies nicht nur seinen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ab, sondern lehnte auch einen Antrag auf Prozesskostenhilfe ab. In dieser Entscheidung sah das Gericht die Mitarbeit eines Asylbewerbers im kommunalen Krankenhaus als gemeinnützig an, was das Thüringer Landessozialgericht bestätigte. Mittlerweile hat Hamid S. eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in einem großen Logistikunternehmen angenommen.

Laut [inSüdthüringen](https://www.insuedthueringen.de/inhalt.asylbewerber-gericht-staerkt-landratsamt-im-streit-um-arbeitspflicht.d0fe4ac7-882d-4e3a-bd0d-d1432e52c799.html) gilt im Landkreis Greiz seit vergangenem Jahr eine Arbeitspflicht für bestimmte Asylbewerber, zu denen auch Hamid S. gehörte. Aktuell sind 158 Asylbewerber von dieser Regelung betroffen. Die Asylbewerber werden verpflichtet, gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten wahrzunehmen. Für die geleistete Arbeit erhalten sie 80 Cent pro Stunde. Ähnliche Regelungen existieren auch in anderen Regionen Thüringens, wobei drei Migranten, die die Arbeitspflicht abgelehnt haben, den Kreis verlassen mussten.