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Parkplatznot in Kiel: Anwohner kämpfen um ihre Parkrechte!

In der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt Kiel werden gegenwärtig Überlegungen angestellt, wie das Anwohnerparken auf dem Wilhelmplatz geregelt werden kann. Dies ist besonders relevant, da im Französischen Viertel Parkplätze wegfallen sollen. Der Mobilitätsausschuss der Stadt Kiel hat die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für Parkgebühren und Anwohnerparken zu entwickeln. Laut Berichten von kn-online.de kommt es werktags oft zu einer hohen Parkplatzbelegung auf dem Wilhelmplatz, was für die dort ansässigen Anwohner problematisch ist.

Unterdessen ist die wirtschaftliche Lage des Unternehmens Transmartech, das am Kieler Seefischmarkt ansässig ist, alles andere als stabil. Das Transferzentrum für maritime Technologien hat Insolvenz angemeldet, da es auf öffentliche Förderung angewiesen war, deren Kürzung nun bevorsteht. Der Betrieb soll bis Ende Juni eingestellt werden, und die Abwicklung des Unternehmens wird zügig erfolgen. Weitere Informationen stammen von kn-online.de.

Neues zu Bewohnerparken in Kiel

Die Stadt Kiel hat auch Maßnahmen zur Einführung von Bewohner*innenparkzonen ergriffen, um die Parkraumsituation zu verbessern. Diese Zonen sollen insbesondere in Innenstadtbereichen und nahe großer Veranstaltungsorte eingerichtet werden, wo eine hohe Nachfrage nach Parkplätzen herrscht. Laut der Stadt Kiel, wie kiel.de berichtete, wird angestrebt, Fremddauerparker, wie Berufspendler, zu verdrängen und Parkplätze für die Anwohner zu reservieren.

Aktuell gibt es in Kiel acht ausgewiesene Bewohner*innenparkzonen, die in reinen Wohngebieten oder Gebieten mit geringer Arbeitsplatzdichte eingerichtet wurden. Zu den Zonen gehören unter anderem die Altstadt, Düsternbrook und Waisenhofstraße. Die Zonen sind als eingeschränkte Haltverbotszonen deklariert, und nur Fahrzeuge mit entsprechendem Bewohner*innen-Parkausweis dürfen dort parken, wenn die Beschilderung dies erlaubt. Freie öffentliche Parkplätze sind mit der blauen P-Kennzeichnung gekennzeichnet und können von allen genutzt werden, jedoch sind Bereiche mit „P – mit Parkschein“ oder „P – mit Parkscheibe“ parkpflichtig.