
Ab dem 12. Mai 2025 gilt im Hauptbahnhof Bremen ein generelles Alkoholverbot. Dieses Verbot erstreckt sich über das gesamte Gebäude, einschließlich aller angeschlossenen Gleise und Zuwegungen. Die Deutsche Bahn hat die Maßnahme eingeführt, um das „subjektive Sicherheitsempfinden“ am Bahnhof zu verbessern und um den Wünschen von Reisenden und Bahnhofsbesuchern Rechnung zu tragen. Heiko Siemers, Leiter des DB Bahnhofsmanagements Bremen/Osnabrück, betonte die Notwendigkeit dieser Entscheidung angesichts wiederholter gewalttätiger Übergriffe, die häufig mit übermäßigem Alkoholkonsum verbunden sind.
Das Verbot umfasst nicht nur den Konsum, sondern auch den Transport von alkoholischen Getränken. Einkaufsstationen im Bahnhof dürfen jedoch alkoholische Getränke verkaufen, solange diese verschlossen zu einem anderen Ort mitgenommen werden. In den Lokalen innerhalb des Bahnhofes darf Alkohol noch konsumiert werden. Die Deutsche Bahn plant, bei der Umsetzung des Verbots mit „Augenmaß“ vorzugehen und die Mitarbeitenden werden Reisende über die geänderte Hausordnung informieren.
Durchsetzung und Maßnahmen bei Verstößen
Wird gegen das Alkoholverbot verstoßen, können Mitarbeiter der Deutschen Bahn Platzverweise aussprechen; bei wiederholten Verstößen sind auch Hausverbote möglich. Um Reisende über das neue Verbot zu informieren, erfolgen Durchsagen sowie Aushänge. Die Einführung des Alkoholverbots steht im Kontext eines ähnlichen Verbots, das bereits seit einem Jahr im Hamburger Hauptbahnhof besteht.
Zusätzlich ist seit 2023 der Konsum von Alkohol und Drogen an Haltestellen der Bremer Straßenbahn und rund um den Bremer Hauptbahnhof untersagt. Die Deutsche Bahn prüft derzeit keine weiteren Alkoholverbote an anderen Bahnhöfen in Niedersachsen, ist jedoch stets darum bemüht, individuelle Situationen zu betrachten und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen. Der Bremer Hauptbahnhof zählt zu den am stärksten frequentierten Bahnhöfen Deutschlands, mit etwa 150.000 Reisenden täglich.