Altenkirchen (Westerwald)DeutschlandRügen

Trunkenheitsfahrt auf Rügen: 41-Jähriger ohne Führerschein gestoppt!

In Altenkirchen auf der Insel Rügen wurde am Dienstag, dem 13. Mai, ein 41-jähriger Mann aus Polen von der Polizei gestoppt, nachdem er mit einem VW Polo unter erheblichem Alkoholeinfluss fuhr. Die Kontrolle fand gegen 18 Uhr statt. Bei dem Atemalkoholtest stellte sich ein dramatischer Wert von 2,67 Promille heraus. Der Mann konnte zudem keinen Führerschein vorlegen, da er über keinen verfügte. In Folge der Polizeikontrolle wurde eine Blutprobenentnahme in Binz durchgeführt.

Solche Vorfälle sind nicht selten, da die Blutalkoholbestimmung im Verkehrsstrafrecht eine wesentliche Rolle spielt. Wie auf der Website der Kanzlei Heskamp erläutert wird, regelt § 81a StPO die Blutentnahme; in bestimmten Fällen kann sie auch ohne richterliche Anordnung erfolgen, wenn ein Verdacht auf bestimmte Straftaten besteht. Ein Atemalkoholtest wird in der Regel freiwillig durchgeführt, wobei keine Zwangsmitwirkung in Deutschland erlaubt ist.

Rechtliche Grundlagen der Blutalkoholbestimmung

Die Blutprobenentnahme kann von approbierten Ärzten in einem Krankenhaus, einer Arztpraxis oder der Polizeidienststelle durchgeführt werden. Im Fall einer Weigerung von Seiten des Betroffenen können die Beamten Zwang anwenden. Die gewonnenen Blutproben werden unter kontrollierten Bedingungen analysiert, wobei die Messungen im Allgemeinen nach strengen forensischen Richtlinien erfolgen, um die Beweissicherheit zu gewährleisten.

Die Konsequenzen einer Trunkenheitsfahrt sind abhängig vom Blutalkoholkonzentrationswert (BAK). Ab einem Wert von 0,5‰ liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die Geldbußen und Punkte im Fahreignungsregister nach sich ziehen kann. Ab 1,1‰ gilt der Fahrer als absolut fahruntüchtig, was strafrechtliche Maßnahmen und die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge hat. Bei einer BAK von 1,6‰ wird zusätzlich eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet, wie aus den Informationen von Heskamp hervorgeht.