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Zollkontrolle in Weil am Rhein: 215 Flaschen Alkohol und Waffen sichergestellt!

Am 15. Mai 2025 fanden Zoll- und Bundespolizei eine Kontrolle an der Autobahnauffahrt zur BAB 5 in Weil am Rhein durch, bei der ein 48-jähriger Reisender und sein 38-jähriger Begleiter betroffen waren. Im Fahrzeug der beiden Männer entdeckten die Beamten 215 Flaschen Alkoholika, deren Gesamtwert sich auf rund 21.500 Euro belief, sowie 274 Parfüme verschiedener Hersteller im Wert von knapp 22.000 Euro.

Die Alkoholika und Parfüme stammen mutmaßlich aus der Schweiz und hätten bei der Einreise nach Deutschland angemeldet werden müssen. Da jedoch keine Anmeldung erfolgte, wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung eingeleitet. Für die entgangenen Einfuhrabgaben, die sich auf rund 8.800 Euro belaufen, konnten die nötigen Zahlungen nicht geleistet werden, weshalb die Waren sichergestellt wurden.

Zusätzliche Straftaten entdeckt

Im Kofferraum des Fahrzeugs wurde zudem ein Totschläger gefunden, was ein weiteres Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz nach sich zieht.

Steuerhinterziehung im Zollbereich ist ein schwerwiegendes Thema, wie das Handelskammer Journal berichtet. Hierzu gehört, dass Einfuhrabgaben in Deutschland als „Steuern“ im Sinne der Abgabenordnung (AO) gelten. § 370 AO regelt, dass auch eine Verkürzung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben als Steuerhinterziehung gewertet wird. Falsche Zollanmeldungen können den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen, weshalb es unerheblich ist, ob der Handelnde im eigenen oder fremden Namen agiert. Einfuhrabgabenhinterziehung ist auch gegeben, wenn Waren ohne Zollanmeldung in den europäischen Binnenmarkt verbracht werden.

Die in dieser Situation ermittelnden Behörden werden die rechtlichen Konsequenzen sowohl für die Beteiligten als auch für die möglichen steuerrechtlichen Verstöße weiter prüfen.