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Solidarität mit den Berlin4: Gericht stoppt drohende Ausweisung!

Am 15. Mai 2025 haben sich die Ereignisse rund um die vier Aktivist*innen, die von einer Ausweisung aus Deutschland bedroht sind, weiter zugespitzt. Diese „Berlin4“ sind in den Fokus der Behörden geraten, nachdem ihnen vorgeworfen wird, sich an pro-palästinensischen Protesten beteiligt zu haben. Die Ausländerbehörde LEA, auf Aufforderung der Senatsverwaltung für Inneres, hatte entschieden, Ausweisungsbescheide auszustellen, was auf rechtliche Bedenken stieß.

Wie [nd-aktuell](https://www.nd-aktuell.de/artikel/1191174.palaestina-solidaritaet-die-berlin-werden-nicht-abgeschoben.html) berichtete, sind unter den von der Ausweisung bedrohten Personen drei EU-Bürger*innen und eine Person mit US-Staatsbürgerschaft. Ihnen wird vorgeworfen, an einer gewaltsamen Besetzung des Präsidiums der Freien Universität Berlin im Oktober 2024 beteiligt gewesen zu sein. Bei dieser Besetzung sollen Mitarbeiter bedroht und Bürotechnik beschädigt worden sein.

Gerichtliche Entscheidungen und Vorwürfe

Das Berliner Verwaltungsgericht hat in den letzten beiden Fällen zugunsten der Betroffenen entschieden. Am 10. April und am 6. Mai gab das Gericht dem Eilantrag eines Mannes und einer Frau mit irischer Staatsbürgerschaft statt, wodurch diese nicht abgeschoben werden dürfen, bis über ihre Klage in der Hauptsache entschieden ist.

Die Vorwürfe gegen die Beschuldigten umfassen Widerstand gegen Vollzugsbeamte, Verwendung verbotener Symbole und Parolen sowie Antisemitismus, was die Gruppe allerdings bestreitet. Die rechtlichen Rahmenbedingungen zeigen, dass EU-Bürger ihr Aufenthaltsrecht aufgrund von Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit verlieren können. Bei Nicht-EU-Bürgern kommt es zur Ausweisung, wenn sie die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährden. Laut [rbb24](https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2025/04/berlin-ausweisung-studenten-studierende-propalaestina-israel-protest-palestine.html) wurde am 17. Oktober 2024 der Vorfall als „gewaltsamer Angriff“ bezeichnet, und die vier Betroffenen haben Rechtsmittel gegen ihre Ausweisung eingelegt.

Der Anwalt Alexander Gorski hat Klagen beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht, während das Landesamt für Einwanderung die sofortige Vollziehung angeordnet und eine Ausreisefrist bis zum 21. April gesetzt hat. Das Verwaltungsgericht hat den Eingang dieser Rechtsmittel bestätigt und entschieden, dass die Betroffenen bis zur endgültigen Entscheidung nicht ausreisen müssen.