Baden-WürttembergDeutschlandHeilbronnStuttgart

16 Parteien für Bundestagswahl in Baden-Württemberg zugelassen!

Am 24. Januar 2025 hat der Landeswahlausschuss in Stuttgart die 16 Parteien und politischen Vereinigungen bekannt gegeben, die zur Bundestagswahl in Baden-Württemberg zugelassen wurden. Von 21 eingereichten Landeslisten wurden sechs Bewerbungen nicht zugelassen, darunter die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer, die Piratenpartei Deutschland, die Partei der Humanisten – Fakten, Freiheit, Fortschritt, MERA25 – Gemeinsam für Europäische Unabhängigkeit und die Partei des Fortschritts.

Rund 7,6 Millionen wahlberechtigte Bürger in Baden-Württemberg können am 23. Februar 2025 wählen. Bei der Wahl können die Wähler mit der Erststimme einen Kandidaten im Wahlkreis und mit der Zweitstimme eine Partei wählen. Diese Zweitstimme entscheidet über die Anzahl der Sitze, die eine Partei im Parlament erhält. Die endgültig zugelassenen Landeslisten sowie die Wahlkreisbewerber sollen voraussichtlich ab dem 3. Februar veröffentlicht werden.

Wahlverfahren und Unterstützungsunterschriften

Laut Informationen der Bundeswahlleiterin benötigen nicht etablierte Parteien für die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen persönliche, handschriftliche Unterstützungsunterschriften von mindestens 200 wahlberechtigten Personen in ihrem Wahlkreis. Unterstützungsunterschriften müssen bis spätestens 69 Tage vor der Wahl bei der zuständigen Wahlleitung eingereicht werden.

Für die Landeslisten nicht etablierter Parteien sind zudem Unterstützungsunterschriften von mindestens 0,1 % der wahlberechtigten Personen bei der letzten Bundestagswahl im jeweiligen Bundesland erforderlich, jedoch maximal 2.000. In Baden-Württemberg beträgt die Mindestanzahl für gültige Unterstützungsunterschriften für Landeslisten 2.000, wie auf der Website der Bundeswahlleiterin berichtet wird.

Darüber hinaus wird der Bundeswahlausschuss am 30. Januar 2025 über mögliche Beschwerden gegen die Nichtzulassungen entscheiden. An diesem Tag wird auch der Landeswahlausschuss über Beschwerden gegen die Zulassung von Wahlkreisvorschlägen entscheiden. Es ist erwähnenswert, dass die FDP trotz einer Beschwerde gegen das Aufstellungsverfahren zugelassen wurde, während die CSU nur in Bayern und der SSW nur in Schleswig-Holstein antritt.