Deutschland

21-Jähriger nach Disco-Brawl: Jugenddauerarrest für gefährliche Körperverletzung!

Ein 21-jähriger Angestellter aus dem nördlichen Landkreis ist vor dem Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung und Drogenvergehens verurteilt worden. Der Vorfall, der sich im Mai ereignete, begann mit einem Streit zwischen dem Angeklagten und einem Unbekannten nach einem Discobesuch. In der Folge würgte der Angeklagte seinen Widersacher nach einer Provokation mit Zigarettenrauch fast bewusstlos.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Verurteilten vor, im Jahr 2022 in fünf Fällen knapp 400 Gramm Marihuana und Haschisch gekauft und in Teilen auch verkauft zu haben. Darüber hinaus fanden die Ermittler bei einer Wohnungsdurchsuchung 3 Gramm Amphetamin. Das Jugendschöffengericht verhängte eine Strafe von zwei Wochen Jugenddauerarrest. Zudem wurde der 21-Jährige zu einer Schadensersatzleistung von 250 Euro zugunsten des Geschädigten und zur Teilnahme an einem Persönlichkeitsentwicklungskurs verurteilt, dessen Kosten sich auf 1000 Euro belaufen.

Geständnis und Lebenswandel

Der Angeklagte legte ein Geständnis ab, bestritt jedoch den Besitz des Amphetamins. In seiner Aussage erklärte er, in der Nacht des Vorfalls viel Alkohol konsumiert zu haben, was zu seinem Ausrasten geführt habe. Er zeigte Bedauern für sein Verhalten und berichtete, sein Leben umgekrempelt zu haben; so unterhalte er keine Kontakte mehr zur Drogenszene. Der 21-Jährige hat mittlerweile eine Freundin und plant, zur Bundeswehr zu gehen.

Seine Vorstrafen umfassen Körperverletzung, Drogendelikte und Bedrohung. Die Polizei war auf den Angeklagten durch das Abhören von Telefonaten aufmerksam geworden, bei denen es in einem Fall um den Kauf von sogenannten „Zahnarzttabletten“ ging, welche mutmaßlich synthetische Drogen sind. Ein Freund des Angeklagten, der ebenfalls an dem Vorfall beteiligt war, wurde in Fußfesseln vorgeführt und konnte sich jedoch kaum an die Ereignisse erinnern. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Parallel zu den Ereignissen wird der rechtliche Rahmen für Drogenvergehen unter Jugendlichen betrachtet. Laut dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) sind im Bereich Drogenbesitz und Drogenhandel unter Jugendlichen erzieherische Maßnahmen vorrangig. Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) regelt zudem den Schutz von Jugendlichen hinsichtlich des Konsums von Cannabis. Es gilt, dass Jugendliche für Drogenvergehen ähnlich wie Erwachsene bestraft werden können, was die ernsthafte Auseinandersetzung mit Drogenvergehen im Jugendstrafrecht unterstreicht, wie auf kanzleiwehner.de erläutert wird.