
Ein 22-jähriger Motorradfahrer feierte kürzlich seinen Geburtstag in Höxter, jedoch nicht ganz wie geplant. Laut Radio Hochstift fiel der junge Mann am Donnerstag, den 3. April, kurz vor Mitternacht negativ auf, als er auf einem Gehweg fuhr. Die Polizei wurde auf ihn aufmerksam und verfolgte ihn, bis sie beobachteten, wie er an einer Tankstelle Alkohol kaufte.
Ein Vortest ergab einen Blutalkoholwert von etwas mehr als einem Promille. Der Fahrer gestand zudem, Cannabis konsumiert zu haben. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass sein Motorroller mit einem abgelaufenen Versicherungskennzeichen ausgestattet war und er zudem keinen gültigen Führerschein besaß. Um die Situation zu entschärfen, schob der 21-Jährige seinen Roller nach Hause. Rund 1,5 Stunden später wurde er jedoch wieder von der Polizei erwischt, diesmal als er auf einem Radweg in Richtung Godelheim fuhr. Bei einer anschließenden Kontrolle an seinem Wohnort musste er den Schlüssel für seinen Roller abgeben.
Legalität von Cannabis und Führerscheinentzug
Inmitten dieser Situation könnte der Motorradfahrer auch auf die rechtlichen Aspekte des Cannabiskonsums stoßen, insbesondere in Bezug auf den Führerschein. Wie anwalt.de berichtet, ist das Fahren unter dem Einfluss berauschender Mittel gemäß § 24a StVG eine Ordnungswidrigkeit. Seit 2024 liegt der aktuelle THC-Grenzwert bei 3,5 ng/ml im Blutserum, an dessen Einhaltung sich die rechtlichen Konsequenzen orientieren. Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Cannabis-Verbot.
Bei einem positiven THC-Test wird eine Blutprobe entnommen, um den aktiven THC-Wert zu bestimmen. Ein Wert über dem festgelegten Grenzwert kann zu Bußgeldern, Punkten in Flensburg sowie einem Führerscheinentzug führen. Besonders streng sind die Regelungen, wenn sowohl Cannabis als auch Alkohol konsumiert werden. Fahrer, die bei Polizeikontrollen erwischt werden und die Grenzwerte überschreiten, müssen mit ernsthaften Konsequenzen rechnen.