
Am 5. April 2025 gab die Leitstelle Mansfeld-Südharz eine Warnung vor einer Geruchsbelästigung in der Region Sachsen-Anhalt aus. Die Warnmeldung wurde um 09:55 Uhr veröffentlicht und bezieht sich auf einen Wohnungsbrand in der Conradstraße in Hettstedt, der die Ursache für die unangenehme Geruchsbelästigung darstellt. Die Feuerwehr ist im Einsatz, um die Situation unter Kontrolle zu bringen.
Den Anwohnern wird empfohlen, Fenster und Türen geschlossen zu halten, um die Einwirkung der Gerüche zu minimieren. Auch wenn die Gefahr als gering eingestuft wurde, sollten die Verhaltensregeln beachtet werden. Mögliche gesundheitliche Auswirkungen, die in Verbindung mit der Geruchsbelästigung stehen können, sind Kopfschmerzen, Übelkeit und Schwindel. Eine Entwarnung wird erteilt, sobald dies möglich ist, wie news.de berichtete.
Ursachen und rechtliche Grundlagen der Geruchsbelästigung
Generell kann eine Geruchsbelästigung als unangenehme, störende oder gesundheitsschädigende Wahrnehmung von Gerüchen beschrieben werden, die von einer Quelle auf andere Personen oder Räumlichkeiten einwirken. Zu den häufigen Ursachen für Geruchsbelästigungen zählen Industrieemissionen, Abfallentsorgung und landwirtschaftliche Tätigkeiten. Die rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit Geruchsbelästigungen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) festgelegt, wie juraforum.de ausführlich darlegt.
Insbesondere regelt das BImSchG den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, einschließlich Gerüche, und beinhaltet verschiedene Immissionsrichtwerte je nach Geruchsquelle und betroffenem Gebiet. Die Erheblichkeit einer Geruchsbelästigung ist dabei abhängig von der Häufigkeit, Dauer, Intensität und dem Charakter der Gerüche. Eine wesentliche Beeinträchtigung kann gegeben sein, wenn die Gerüche „die Grenzen des Zumutbaren überschreiten“.