
Ein 36-jähriger algerischer Staatsangehöriger wurde am Grenzübergang Kehl-Europabrücke mit einem gefälschten französischen Ausweis erwischt. Bei einer Kontrolle durch die Bundespolizei in einer Regionalbahn stellte sich heraus, dass der Mann keine gültigen Einreisedokumente für Deutschland vorlegen konnte. Diese Kontrolle fand am 1. April 2025 statt.
Der Vorfall stellte sich als einfacher Fall dar, da der Algerier keinen Wohnsitz in Deutschland hatte. Unter Berufung auf diese Umstände beantragte die Staatsanwaltschaft Offenburg ein beschleunigtes Verfahren, das häufig bei Personen ohne festen Wohnsitz angewendet wird.
Urteil und Abschiebehaft
Am 2. April 2025 verurteilte das Amtsgericht Offenburg den Mann im schnelleren Verfahren zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro. Des Weiteren wurden Maßnahmen zur Beendigung seines Aufenthalts in Deutschland eingeleitet, und der Algerier wurde in Abschiebehaft genommen.
Das beschleunigte Verfahren ist in den §§ 417 ff. StPO geregelt und kommt bei einfachen Sachverhalten und klarer Beweislage zur Anwendung. Wie [Bild](https://www.bild.de/regional/baden-wuerttemberg/offenburg-algerier-mit-gefaelschtem-ausweis-erwischt-67efce50796e855a944afc63) berichtete, stellte die Bundespolizei fest, dass die Identitätskarte des Mannes als Totalfälschung identifiziert wurde.
Zusätzlich bestätigte [Presseportal](https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/75292/6006429), dass der Mann keine weiteren Dokumente vorlegen konnte, die ihm die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland erlauben würden.