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Altkleider-Entsorgung: Neue EU-Vorgaben sorgen für Chaos im Landkreis!

Ab Januar 2023 dürfen in Deutschland auch verschlissene und unbrauchbare Kleidungsstücke in Altkleidercontainern entsorgt werden. Diese Regelung ist Teil einer Änderung der Abfallrahmenrichtlinie der EU, die darauf abzielt, die Wiederverwertung und das Recycling von Textilien zu verbessern. Diese Neuerung sorgt jedoch für Besorgnis bei Organisationen wie dem Bayerischen Roten Kreuz (BRK) und der Diakonie München und Oberbayern.

Manfred Barth, Geschäftsführer des BRK-Kreisverbands Ebersberg, äußert Bedenken, dass durch die neue Regelung vermehrt beschädigte Kleidung in die Container gelangt, was zusätzliche Entsorgungskosten zur Folge haben könnte. Judith Egelhof, Sprecherin der Diakonie, sieht in der Regelung ebenfalls ein Problem für gemeinnützige Unternehmen. BRK betreibt im Landkreis Ebersberg 129 Altkleidercontainer an 89 Standorten, während Diakonia etwa 100 Sammelstellen unterhält.

Herausforderungen für die Altkleidersammlung

Insgesamt hat das BRK bayernweit rund 4200 Container im Einsatz, in denen jährlich etwa 14.700 Tonnen Altkleider gesammelt werden. Beide Organisationen haben zudem Kleiderkammern und Secondhandläden, die von der verringerten Qualität der Kleiderspenden betroffen sind. Die Sortierung der Spenden gestaltet sich schwieriger, da die Qualität nachgelassen hat. Die Sortierung der Spenden ist seit Jahresbeginn noch nicht abgeschlossen, und die zentrale Sortierungsstelle in München ist bereits voll ausgelastet.

Die Altkleiderentsorgung wird zunehmend kostspielig, da die Erlöse aus dem Altkleidergeschäft stark gesunken sind. Diakonia gibt an, nicht verwendbare Spenden an Partnerorganisationen weiterzuleiten, sieht jedoch eine Marktsättigung. Um die Altkleidersammlung aufrechtzuerhalten, suchen die gemeinnützigen Organisationen nach Lösungen. Die EU plant in diesem Zusammenhang eine erweiterte Herstellerverantwortung (EPR), die Textilhersteller zur Mitfinanzierung der Sammlung und Wiederverwendung verpflichten könnte, jedoch ist unklar, wann diese Regelung in Kraft treten wird.

Experten empfehlen, verschmutzte und kaputte Kleidung im Restmüll zu entsorgen. Eine Faustregel besagt, dass Kleiderspenden sinnvoll sind, wenn die Kleidung auch einem Freund gegeben werden könnte. Deutschland hat bereits eine Erfassungsquote von über 60 Prozent bei der Altkleidersammlung, was dem Ziel der EU-Richtlinie entgegenkommt.

Zusätzlich wird ab 1. Januar 2025 die getrennte Sammlung gebrauchter Textilien in der EU verpflichtend. Die neuen EU-Vorgaben zielen darauf ab, die jährlich verbrannten oder deponierten Textilien zu reduzieren und die Wiederverwendung sowie das Recycling zu fördern. In Deutschland landen jährlich über eine Million Tonnen Alttextilien in Containern, wobei nur etwa 50 Prozent der gesammelten Alttextilien noch brauchbar sind. Der Rest wird oft außerhalb der EU vermarktet.

Die Diskussion um die erweiterte Herstellerverantwortung in der Branche ist im Gange. Diese Maßnahme könnte Herstellern die Möglichkeit geben, Verantwortung für die Sammlung, Sortierung und Wiederverwertung ihrer Produkte zu übernehmen. Aktuell bestehen in der EU bereits ähnliche Regelungen für andere Produktgruppen, doch eine umfassende Regelung für Textilien steht noch aus.

Die steigende Anzahl an Mischfasern in Textilien erschwert das Recycling erheblich, sodass viele Textilien nach der Sortierung verbrannt werden müssen. Um eine umweltfreundliche Lösung zu fördern, fehlen bislang Vorschriften für ökologisches Design von Textilien in der EU. Verbraucher können durch Tipps wie weniger Kaufverhalten, die Wahl langlebiger Produkte und das Berücksichtigen von Labels wie Blauer Engel oder Grüner Knopf zur Nachhaltigkeit beitragen.