DeutschlandSaale-Orla-KreisSchwerin

Arbeitspflicht für Bürgergeld: Schwerin ist Vorreiter im Bundestag!

Im Bundestag sorgt ein Vorschlag zur Einführung einer Arbeitspflicht für erwerbsfähige Bürgergeld-Empfänger für Kontroversen. Der CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hat dieses Konzept ins Spiel gebracht, während die Meinungen darüber stark divergieren. Laut einem Bericht der Welt wird die Stadt Schwerin als erste in Deutschland eine solche Pflicht umsetzen, die im Dezember durch den Stadtrat beschlossen wurde. Betroffene sollen dann gemeinnützige Arbeit verrichten, bei Nichterfüllung drohen Geldstrafen.

Der Vorschlag der CDU wird als Erweiterung eines Antrags der AfD betrachtet, die ursprünglich eine Arbeitspflicht nur für Asylbewerber gefordert hatte. CDU-Fraktionschef Gert Rudolf betont die Notwendigkeit einer „Gegenleistung“ für Staatsleistungen. Linnemann selbst fordert darüber hinaus eine bundesweite Regelung für alle erwerbsfähigen Bürgergeld-Empfänger. Aktuell beziehen in Deutschland etwa vier Millionen Menschen Bürgergeld, wohingegen 63,5 Prozent der Empfänger einen Migrationshintergrund haben (Stand: Oktober 2024).

Reaktionen aus der Politik

Die Reaktionen auf den Vorschlag sind gemischt. Der SPD-Fraktionssprecher Martin Rosemann lehnt die Einführung einer Arbeitspflicht ab und kritisiert die Union für das Fehlen von Lösungen für die Vermittlungshemmnisse zwischen Stellen und Bewerbern. Gitta Connemann von der CDU steht hinter Linnemanns Idee und fordert eine konsequente Sanktionierung. Auch Jens Teutrine von der FDP zeigt sich offen für die Arbeitspflicht und fordert höhere Anforderungen an die Bürgergeld-Empfänger.

Im Gegensatz dazu äußert René Springer von der AfD Kritik an der CDU für deren vermeintliche mangelnde Glaubwürdigkeit und spricht sich für eine „aktivierende Grundsicherung“ aus. Der Linke-Politiker Sören Pellmann bezeichnet die Arbeitspflicht als grundgesetzwidrig und vergleicht sie mit „dunklen Zeiten“. Die Grünen sowie die BSW-Gruppe haben bislang auf Anfragen keine Stellungnahme abgegeben.

Zusätzlich zu dem politischen Vorstoß zur Arbeitspflicht hat Bundesminister Hubertus Heil eine neue Verordnung zum Bürgergeld vorgestellt. Ab dem 1. Januar 2025 bleiben die Regelsätze für Bürgergeldbezieher unverändert, während momentan etwa 5,6 Millionen Bürgergeldempfänger in Deutschland gezählt werden. von diesen 1,7 Millionen sind tatsächlich arbeitslos. Weitere sind in Maßnahmen, pflegen Angehörige oder stocken ihr Einkommen auf. Das Bürgergeld soll als Unterstützung in sozialen Notlagen dienen und das Existenzminimum sichern, wobei es eine klar definierte Mitwirkungspflicht gibt.

Heil betont, dass das Bürgergeld kein bedingungsloses Grundeinkommen ist und daher klare Anforderungen an die Mitwirkung bestehen. Darüber hinaus wird angekündigt, dass künftig Schwarzarbeit von Bürgergeldbeziehern härter sanktioniert wird. Im Falle von Schwarzarbeit müssen Betroffene mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, Rückzahlungen von Leistungen leisten und mit einer Kürzung des Bürgergeldes um 30 Prozent leben.