Aalen

Mehr Tempo 30 in Aalen: Bürgerbeteiligung bleibt aus!

Im Rahmen der Bürgerinformation zum Aalener Lärmaktionsplan wurde ein geringes Interesse verzeichnet. Nur 13 Besucher nutzten die Gelegenheit, sich über die geplanten Maßnahmen zu informieren. Laut einem Bericht von Schwäbische Post empfiehlt der Lärmaktionsplan, auf mehreren Straßen in Aalen die Geschwindigkeit auf Tempo 30 zu reduzieren, um Lärm zu mindern. Die Lärmberechnungen der Bernard Gruppe zeigen, dass zahlreiche Straßen in Aalen tagsüber Lärmwerte von über 65 Dezibel und nachts über 55 Dezibel erreichen. Der Fokus liegt auf den Straßen, die täglich mehr als 8.200 Kraftfahrzeuge verzeichnen.

Projektleiter Dominik Musack stellte im Rahmen der Bürgerinformation die identifizierten „Hotspots“ vor und erklärte die dahingehenden Empfehlungen für Tempo 30. Betroffene Straßen sind unter anderem die Gartenstraße zwischen Kernstadt und Fackelbrückenstraße sowie die Düsseldorfer Straße zwischen Hirschbachstraße und Kubaa-Zufahrt. Weitere Vorschläge umfassen die Bahnhofstraße zwischen Schleifbrücken- und Rötenbergstraße und die Friedrichstraße zwischen den beiden Kreisverkehren Hopfenstraße und Spiegler.

Details zu den Maßnahmen

Zudem wird empfohlen, bestehende Tempo-30-Strecken auf die Rombacher Straße auszudehnen und ganztägig Tempo 30 für die Stuttgarter Straße und Friedrichstraße einzuführen. Weitere Tempolimits wurden für die Wellandstraße, Hofherrnstraße, Weilerstraße, Aalener Straße sowie die Ebnater Steige in Unterkochen vorgeschlagen. Trotz der Dringlichkeit des Themas blieb die Resonanz aus der Bürgerschaft bei den Beteiligungsprozessen gering. Die öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplans dauert bis zum 30. Januar 2025, wobei Stellungnahmen online über die Website der Stadt abgegeben werden können.

Der Gemeinderat von Aalen wird voraussichtlich im April 2025 über die Empfehlungen des Lärmaktionsplans entscheiden. Dieser regelmäßige Prozess orientiert sich an der EU-Umgebungslärmrichtlinie und wird alle fünf Jahre fortgeschrieben. Die Erkenntnisse des Bundesumweltamtes belegen, dass die Schallpegel bei einer Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h im Vergleich zu 50 km/h um 2 bis 3 Dezibel sinken.

Bisher sind rund 30 schriftliche Stellungnahmen eingegangen, weitere können bis zum 30. Januar 2025 ergänzt werden.