Aalen

Neues Gesetz: Einspeisevergütung sinkt – Solarstrom jetzt clever nutzen!

Die Bundesregierung hat eine Neufassung der Einspeisevergütung verabschiedet, die ab Februar 2025 in Kraft tritt. Diese Regelung sieht die Abschaffung der Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen vor, wie Merkur berichtete. Negative Strompreise entstehen, wenn die Stromproduktion die Nachfrage übersteigt, häufig an sonnen- oder windreichen Tagen. Bisher hatten private Anlagenbetreiber keinen Anreiz, ihre Produktion herabzusetzen, da sie eine garantierte Einspeisevergütung erhielten. Im Jahr 2024 beliefen sich die Kosten der Einspeisevergütung auf 18 Milliarden Euro.

Mit der neuen Regelung sollen Betreiber ermutigt werden, ihren Solarstrom zu speichern oder selbst zu nutzen. Der Zeitraum ohne Einspeisevergütung wird am Ende der Vergütungszeit „zurückgezahlt“. Die Einspeisevergütung hat in der Regel eine Laufzeit von 20 Jahren. Am Ende dieser Laufzeit wird die Anzahl der negativen Stromstunden ermittelt, und die Vergütungszeit wird entsprechend verlängert. Die Berechnung erfolgt anteilig auf die Monate verteilt, wobei ein Jahr 3800 Volllastviertelstunden umfasst. Ein Beispiel: 400 negative Stromstunden entsprechen 1600 Volllastviertelstunden, die zurückerstattet werden.

Neue Regelungen für die Einspeisevergütung

Ab Februar 2025 sinkt die Einspeisevergütung für Solaranlagen. Laut regional-photovoltaik.de gilt für kleine Anlagen bis 10 kWp eine Vergütung von 12,60 Cent/kWh für Volleinspeisung und 7,94 Cent/kWh für Teileinspeisung. Für größere Anlagen (10 bis 100 kWp) liegt die Vergütung bei maximal 10,56 Cent/kWh für Volleinspeisung und 5,62 Cent/kWh für Teileinspeisung. Bei negativen Strompreisen entfällt die Einspeisevergütung vollständig.

Ohne Stromspeicher drohen Ertragsverluste von bis zu 9 % bei Süd-Ausrichtung. Das Solarspitzengesetz fördert Photovoltaikanlagen und begrenzt die Einspeiseleistung auf 60 %, sofern kein Smart Meter installiert ist. Die EEG-Förderungen werden über die 20 Jahre hinaus verlängert. Freiwillige Regelumstellungen bieten eine Extra-Vergütung von 0,6 Cent/kWh.

Für Betreiber von Photovoltaikanlagen sind mehrere Handlungsempfehlungen von Bedeutung: die Installation von Batteriespeichern, die Nutzung des Eigenverbrauchs und der Wechsel auf Smart Meter bis Januar 2025. Intelligentes Energiemanagement wird zunehmend wichtiger. Prognosen deuten darauf hin, dass die Nachfrage nach Solarenergie weiter steigen wird und die Anzahl der Photovoltaik-Installationen stetig wächst. Es ist zu beachten, dass Netzbetreiber den Einbau von Smart Metern aufschieben können und private PV-Speicher ab 2025 auch Netzstrom speichern dürfen. Smart Meter sind entscheidend für einen effizienten Stromverbrauch sowie für die Vermarktung von Überschüssen. Um finanzielle Einbußen zu vermeiden, wird empfohlen, vor dem 31. Januar 2025 zu handeln. Als Ausnahme gelten Balkonkraftwerke, die von den neuen Vorschriften ausgenommen sind.