Alb-Donau-Kreis

Polizei stoppt 25-Jährigen: Alkoholgeruch sorgt für Kontrolle!

In Munderkingen wurde am Mittwochabend ein 25-jähriger Autofahrer während einer routinemäßigen Kontrolle von der Polizei aufgehalten. Die Kontrolle fand gegen 22 Uhr in der Rottenackerstraße statt. Den Beamten fiel sofort ein deutlicher Alkoholgeruch auf, was zu einem Atemalkoholtest führte. Der Test wurde sowohl vor Ort als auch später auf der Dienststelle durchgeführt.

Das Ergebnis des Atemalkoholtests ergab, dass der junge Mann zu viel Alkohol konsumiert hatte, weshalb ihm die Weiterfahrt untersagt wurde. Sein Fahrzeug, ein Opel, musste stehenbleiben. Obwohl der Fahrer nun einer Anzeige entgegensehen muss, wurde ihm der Führerschein nicht entzogen. Dies deutet darauf hin, dass der gemessene Wert unter 1,1 Promille lag, da ab diesem Grenzwert das Fahren als Straftat gilt und der Führerschein für mindestens sechs Monate entzogen wird, wie ADAC berichtet.

Promillegrenzen und rechtliche Folgen

Um sicherzustellen, dass Autofahrer die geltenden Promillegrenzen einhalten, legt die deutsche Gesetzgebung klare Richtlinien fest. Für Personen bis 21 Jahre sowie Fahranfänger in der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot von 0,0 Promille. Für erfahrene Fahrer liegt der Beginn der relativen Fahruntüchtigkeit bei 0,3 Promille, während ein Wert zwischen 0,5 und 1,09 Promille als Ordnungswidrigkeit angesehen wird. Ab 1,1 Promille ist das Fahren strikt verboten und strafbar, was zu einem Führerscheinentzug und weiteren rechtlichen Konsequenzen führen kann.

Bei einem Blutalkoholgehalt von 1,1 Promille oder mehr wird nicht nur der Führerschein entzogen, sondern es können auch Freiheitsstrafen verhängt und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden, selbst wenn keine Ausfallerscheinungen auftreten. Bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss kann es für den Verursacher zudem zu hohen finanziellen Rückforderungen seitens der Versicherung kommen, wie SWP ausführlich darstellt.