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SAP streicht Frauenquote: Heftige Kritik auf der Hauptversammlung!

In der heutigen Hauptversammlung des Walldorfer Softwarekonzerns SAP wurden wesentliche Themen angesprochen, die sowohl die Belegschaft als auch Aktionäre betreffen. Laut tagesschau.de trat die Unternehmensführung unter Druck der US-Regierung, was zur Entscheidung führte, die angestrebte Frauenquote von 40 Prozent in der Belegschaft zu streichen. Diese Maßnahme stieß auf Kritik von Beschäftigten und Aktionärsschützern, darunter auch Christiane Hölz, die zwar Verständnis zeigte, jedoch Bedenken an der Entscheidung äußerte.

Der Wichtigkeit des US-Marktes für SAP wird nahezu durch die bemerkenswerte Entwicklung des Aktienkurses verdeutlicht, der innerhalb eines Jahres um rund 50 Prozent gestiegen ist. SAP gilt mittlerweile als einer der wertvollsten Börsenkonzerne Europas. Zudem wurde SAP-Chef Christian Klein als der bestbezahlte DAX-Manager identifiziert, mit einer Vergütung von 19 Millionen Euro, die 2024 mehr als doppelt so hoch ausfällt wie im Vorjahr (7,2 Millionen Euro). Die durchschnittliche Vergütung der anderen Vorstandsmitglieder liegt bei gut 5,5 Millionen Euro. Es wird erwartet, dass die Hauptversammlung dem erfolgsabhängigen Teil der Vorstandsvergütung zustimmen muss.

Aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen zur Geschlechterquote

bmj.de sollen börsennotierte Unternehmen mit paritätischer Mitbestimmung eine feste Mindestquote von 30 Prozent für Frauen im Aufsichtsrat einhalten. Für Vorstände gilt, dass bei mehr als drei Mitgliedern mindestens ein Mitglied eine Frau und ein weiteres Mitglied ein Mann sein muss.

Die Regelungen, die aus dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG) sowie dessen Nachfolgegesetz FüPoG II hervorgehen, sehen außerdem vor, dass Unternehmen individuelle Zielgrößen für den Frauenanteil festlegen müssen. Unternehmen sind dazu verpflichtet, diese Zielgrößen zu begründen, insbesondere wenn sie Null angeben. Zudem dürfen zukünftige Ziele den erreichten Anteil nicht unterschreiten. Ein jährliches Monitoring seitens der Bundesregierung gewährleistet, dass die Entwicklung des Frauenanteils in den Führungsebenen beobachtet wird.