
Der Versand der Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 hat im Kreis Esslingen begonnen. In diesem Zusammenhang informiert Haus & Grund Esslingen über wichtige Aspekte rund um den Umgang mit diesen neuen Bescheiden. Hermann Falch, Vorsitzender, und Stefan Beck, Geschäftsführer der Esslinger Geschäftsstelle, betonen, dass ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid kostenpflichtig sein kann. Zudem müssen Immobilienbesitzer trotz eines Einspruchs die Grundsteuer sofort bezahlen, wie die Esslinger Zeitung berichtet.
Die Grundsteuerreform, die am 1. Januar 2025 in Deutschland in Kraft tritt, betrifft sowohl Immobilienbesitzer als auch Mieter. In Baden-Württemberg wird hierbei das Bodenwertmodell berücksichtigt, das die Größe des Grundstücks und die Bodenrichtwerte in die Berechnung einbezieht. Die letzten Bodenrichtwerte wurden vor drei Jahren festgelegt und spiegeln die Lage, Erschließung sowie Bebaubarkeit wider. Interessanterweise hat die Art des Gebäudes, wie zum Beispiel einer Luxusvilla oder einer Gartenlaube, keinen Einfluss auf die Höhe der Grundsteuer in diesem Bundesland, wie SWR Fernsehen berichtet.
Reaktionen und Herausforderungen der Grundsteuerreform
Baden-Württembergs Regierungschef Winfried Kretschmann plant keine Änderungen an der Grundsteuerreform und möchte zunächst die Auswirkungen abwarten. Dennoch gibt es erhebliche Kritiken von Verbraucherschützern und dem Bund der Steuerzahler, die die Reform als ungerecht und ungenau einstufen. Im Gegensatz zu Baden-Württemberg wird in Rheinland-Pfalz und im Saarland das Bundesmodell angewendet, das auch die Werte der Bebauungen berücksichtigt. Hierbei sollen fiktive Mieteinnahmen zur Berechnung herangezogen werden, was von vielen als unzumutbar kritisiert wird.
Zudem sind zahlreiche Musterklagen gegen die Grundsteuerreform bereits eingereicht worden, wobei Juristen wie Professor Gregor Kirchhof die neue Grundsteuer für verfassungswidrig halten. Immobilienbesitzer sind verpflichtet, die neue Grundsteuer trotz möglicher Fehler in den Bescheiden zunächst zu zahlen. Einsprüche sind nur bei fehlerhaften Berechnungen der Kommune möglich. Grundstückseigentümer, die bereits 2023 Einspruch eingelegt haben, sind von weiteren Schritten befreit, während Eigentümer ohne Einspruch in der Regel keine Möglichkeiten mehr haben, die Bescheide anzufechten.
Auf kommunaler Ebene haben die Städte bis Juni Zeit, um neue Hebesätze festzulegen. Mieter hingegen haben nicht die Möglichkeit, die Grundsteuer anzufechten, können jedoch die Kosten über die Vermieter umlegen. Wenn Vermieter Einspruch einlegen und der Steuerbetrag dadurch geändert wird, sind sie verpflichtet, zu viel gezahlte Beträge zurückzuerstatten.