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Gericht urteilt: Bypass-Staub bleibt Abfall – Heidelberg im Abseits!

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat am 20. November 2024 den Eilantrag von Heidelberg Materials abgelehnt, der sich gegen die Einstufung von Bypass-Staub als Abfall nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) richtete (Az. 8K 3540/23). Heidelberg Materials hatte argumentiert, der Bypass-Staub sowie das Staub-Gemisch seien Nebenprodukte, deren Abfalleigenschaft mit der Verwendung in Endprodukten erlischt.

Die Entscheidung des Gerichts bezieht sich auf den reinen Bypass-Staub und das Staub-Gemisch, das teilweise in der Herstellung von Spezialbindemitteln eingesetzt wird. Das Regierungspräsidium Tübingen hat im Juni 2023 festgestellt, dass Bypass-Staub aufgrund seiner hohen Schadstoffkonzentrationen, insbesondere Blei, Cadmium und Chlor, als Abfall zu klassifizieren ist. Eine Vermischung mit Rohmehl ist nicht ausreichend, um die Abfalleigenschaft zu beseitigen.

Nachhaltigkeit und rechtliche Rahmenbedingungen

Das Gericht stimmte der Einschätzung des Regierungspräsidiums zu und wies darauf hin, dass die Verwendung des Staub-Gemischs in Spezialbindemitteln abfallrechtlich unzulässig ist, da sie zu einer Schadstoffanreicherung im Wertstoffkreislauf führen kann. Die Einstufung des Bypass-Staubs als Nebenprodukt gemäß § 4 KrWG wurde ausgeschlossen, da die Weiterverwendung schädliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt haben könnte.

Des Weiteren bestätigte das Gericht die Rechtmäßigkeit der Anordnung zur regelmäßigen Beprobung des Staub-Gemischs. Die Beprobung des reinen Bypass-Staubs wurde hingegen als rechtswidrig angesehen, da dies technisch nicht umsetzbar sei. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da Heidelberg Materials bereits Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingelegt hat. Zudem ist das Hauptsacheverfahren beim Verwaltungsgericht Sigmaringen (Az. 8K 1811/23) noch anhängig.

Das Zementwerk Schelklingen produziert täglich rund 5.000 Tonnen Zementklinker und setzt verstärkt auf alternative Rohstoffe sowie Ersatzbrennstoffe, was den Chloreintrag in das Ofensystem erhöht. Das Bypass-System wird eingesetzt, um Chlor abzuführen; der Bypass-Staub wird hinter der Brennkammer abgezogen und mit Rohmehl vermischt. Rund 80 Prozent des Rohmehl-Gemischs fließen in das Endprodukt Zement, während der verbleibende Teil entweder in Spezialbindemitteln verwendet oder anderweitig abgegeben wird. Etwa neun Prozent des Gemischs wird als Abfall entsorgt.

Für weitere Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und der Kreislaufwirtschaft können die Leitlinien des Umweltbundesamtes konsultiert werden.

Zusätzlich berichtete EUWID Recycling über die rechtlichen Auseinandersetzungen rund um die Abfalleinstufung des Bypass-Staubs.