Heidelberg

Prozessbeginn in Heidelberg: Mutter injiziert Tochter Keime!

Eine 26-jährige Frau steht ab Dienstag, dem 22. April, vor dem Landgericht Heidelberg, da sie beschuldigt wird, ihre damals drei Jahre alte Tochter über mehrere Wochen mit Keimen krank gemacht zu haben. Laut der Staatsanwaltschaft injizierte die Mutter die Keime über einen Venenzugang, mit dem möglichen Motiv, den Gesundheitszustand des Kindes absichtlich zu verschlechtern, um eine Weiterbehandlung in einer Klinik zu erreichen.

Die Anklage lautet auf Misshandlung Schutzbefohlener sowie gefährliche Körperverletzung. Die Ermittler vermuten, dass die Angeklagte an einer emotional-instabilen Persönlichkeitsstörung leidet. Während der mehr als siebenwöchigen Erkrankung litt das Kind unter hohem Fieber und wurde stationär behandelt. Aktuell gibt es laut einem Gerichtssprecher jedoch keine Hinweise auf bleibende Schäden. Der maximale Strafrahmen für die angeklagten Vergehen beträgt jeweils bis zu zehn Jahre Haft. Das Verfahren umfasst insgesamt sechs Termine, die bis Anfang Juni anberaumt sind.

Rechtliche Aspekte der Anklage

Die rechtlichen Grundlagen, auf denen die Anklage beruht, sind im deutschen Strafgesetzbuch verankert. Personen, die eine unter 18-Jährige oder eine wehrlose Person quälen oder roh misshandeln, können mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden. Dies ergibt sich aus den Vorschriften des § 225 StGB, die darauf abzielen, den besonderen Schutz von Minderjährigen und schutzbedürftigen Personen zu gewährleisten. Darüber hinaus sind auch bereits versuchte Taten strafbar und können, je nach Schwere der Gefährdung des Opfers, eine erhöhte Strafandrohung nach sich ziehen.

Für die angeklagte Mutter ergibt sich somit ein ernstes rechtliches Risiko, während das Verfahren weiter voranschreitet, wie [FFH](https://www.ffh.de/nachrichten/top-meldungen/430563-prozessstart-in-heidelberg-mutter-soll-tochter-keime-injiziert-haben.html) und [Dejure](https://dejure.org/gesetze/StGB/225.html) berichteten.