HeidelbergHeilbronnKriminalität und Justiz

Urteil gegen mutmaßliche Islamisten: Anschlagsplan auf Synagoge enthüllt!

Am Landgericht Heilbronn wird in Kürze ein Urteil gegen drei Männer erwartet, die verdächtigt werden, Anschläge auf Synagogen in Heidelberg oder Frankfurt geplant zu haben. Die Anklagepunkte umfassen die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Verabredung zum Mord und Beihilfe. Im aktuellen Verfahren fordert die Staatsanwaltschaft für den Hauptangeklagten, einen 25-Jährigen aus Bad Friedrichshall, eine Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten. Dagegen plädiert die Verteidigung für eine maximale Strafe von dreieinhalb Jahren.

Für einen 19-jährigen Angeklagten aus Weinheim wird eine Strafe von drei Jahren und sechs Monaten gefordert, während seine Verteidigung eine Jugendstrafe auf Bewährung anstrebt. Der dritte Angeklagte, ebenfalls 25 Jahre alt und aus dem Raum Heilbronn, steht vor der Herausforderung der Forderung nach einem halben Jahr auf Bewährung durch die Staatsanwaltschaft und einem Plädoyer auf Freispruch seitens seiner Verteidigung. Laut Gutachten gibt es keine Hinweise auf Schuldunfähigkeit des Hauptangeklagten.

Geständnisse und gefährliche Pläne

Im Verfahren gaben sowohl der Hauptangeklagte als auch der 19-Jährige zu, an den Plänen beteiligt zu sein. Der Hauptangeklagte hatte darüber hinaus geplant, nach Syrien zu reisen, um sich islamistischen Kämpfern anzuschließen, erreichte jedoch nur die Türkei. Auf Druck seiner Familie wurde er bei der Polizei angezeigt. Bei seiner Festnahme warf er ein Messer auf Polizisten, woraufhin ein Beamter ihn mit einer Schusswaffe verletzte. Dieser Vorfall wird separat verhandelt.

Die mutmaßlichen Attentäter hatten vorgesehen, nach ihrem Anschlag von der Polizei erschossen zu werden, und es sollte ein Bekennervideo geben. Angestrebt wurde mit den Anschlägen eine Beendigung der Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und Israel. Chats zwischen den Angeklagten über mögliche Angriffe auf jüdische Einrichtungen wurden zuvor ausgewertet, was die Vorwürfe unterstrich, dass die Taten gut vorbereitet waren. Die Verteidiger hingegen argumentieren, es handele sich um „große Kindereien“, da letztlich nichts geschehen sei.

Das Gericht plant, das Urteil am Freitag um 10:00 Uhr zu verkünden, einen Tag später als ursprünglich vorgesehen, wie die Stuttgarter Nachrichten berichteten.

Für den Hauptangeklagten wird eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten gefordert, während die Verteidigung für die beiden Hauptangeklagten Strafen zwischen Freispruch und maximal dreieinhalb Jahren Haft plädiert, so die Berichte von SWR Aktuell.