
In Karlsruhe gibt es wichtige Richtlinien für Feiern in der freien Landschaft, die beachtet werden müssen, um die Natur und die dort lebenden Tiere zu schützen. Es ist von entscheidender Bedeutung, vor der Planung einer Veranstaltung zu überprüfen, ob ein Schutzgebiet betroffen ist. Die Berücksichtigung der Brut-, Balz- oder Aufzuchtzeit von wildlebenden Arten ist ebenfalls unerlässlich, da das Ziel darin besteht, naturschutzrechtliche Störungen zu minimieren.
Wie meinka.de berichtet, wird geraten, Veranstaltungen frühzeitig zu planen. Für Feste in Landschaftsschutzgebieten ist eine Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde erforderlich, während für Naturschutzgebiete das Regierungspräsidium zuständig ist. Es besteht jedoch kein Anspruch auf die Erteilung einer Genehmigung. Generell sind Flächen außerhalb von Schutzgebieten besser geeignet, um Feste zu feiern. Besonders sensible Zeiten im Jahr sind der Zeitraum von Anfang April bis Ende Juli sowie die frühen Abendstunden, die Nacht und die frühen Morgenstunden.
Naturschutzgebiete in Karlsruhe
Die Rheinniederung, die sich im westlichen Teil Karlsruhes entlang des Rheins erstreckt, wird durch Auwälder, Röhrichte und Feuchtwiesen gekennzeichnet. Laut karlsruhe.de finden sich dort auch Kiefernwälder und Halbtrockenrasen auf trockenen Kiesrücken, sowie zahlreiche Baggerseen, Gräben und Tümpel. Landwirtschaftliche Flächen und Streuobstwiesen ergänzen das Landschaftsbild.
Der Boden in den Auwäldern ist nährstoffreich und unterstützt eine vielfältige Flora und Fauna. Die Vegetation ist zoniert, wobei in häufig überfluteten Bereichen „Weichholzaue“ mit Silberweiden und Schwarzpappeln dominieren. Selten überschwemmte Gebiete hingegen weisen „Harthölzer“ wie Stieleichen und Eschen auf.
In den Rheinniederungen sind eine hohe Artenvielfalt an Tieren, darunter Mittelspecht, Schwarzmilan, Eisvogel und Hirschkäfer, zu finden. Einige der schönsten Hardtholzauenwälder befinden sich im Kastenwört und auf Rappenwört. Weitere bedeutende Gebiete der Rheinniederung sind die Neureuter Niederung, die Knielinger Feldflur sowie die Niederung bei Burgau und Fritschlach.