
In Karlsruhe kamen am Dienstag Mitglieder der Gewerkschaft ver.di zusammen, um über die gescheiterten Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst zu diskutieren. Der Fokus der Versammlung lag auf der bevorstehenden Schlichtung und deren möglichen Folgen. Ein Schlichterspruch wird bis Ende März erwartet, und die nächste Tarifrunde findet am 5. April statt. Bis zu dieser Schlichtung sind Warnstreiks ausgeschlossen.
Die ver.di-Mitglieder äußerten scharfe Kritik an dem Angebot der Arbeitgeber, das als unzureichend betrachtet wird. Insbesondere wird bemängelt, dass im Angebot keine Regelungen zur Altersteilzeit enthalten sind. Die Arbeitgeberseite hat eine Gehaltserhöhung von 5,5 % bei einer Laufzeit von drei Jahren angeboten sowie ein höheres 13. Monatsgehalt und höhere Schichtzulagen. Diese Vorschläge stießen auf Bedenken, da die Arbeitgeber argumentieren, die Kommunen stünden finanziell unter Druck.
Forderungen der Gewerkschaft und mögliche Szenarien
ver.di fordert hingegen eine Gehaltserhöhung von 8 %, mindestens 350 Euro mehr pro Monat sowie drei zusätzliche freie Tage. Die kommenden Wochen sind entscheidend, da es zwei mögliche Szenarien nach dem Schlichterspruch gibt: Die Annahme des Schlichterspruchs würde den Tarifkonflikt beilegen, während eine Ablehnung zu einer Urabstimmung und möglichen unbefristeten Streiks führen könnte. Alle Mitglieder der ver.di zeigten Bereitschaft zu einem unbefristeten Arbeitskampf.
Thorsten Dossow, Bezirksgeschäftsführer von ver.di Mittelbaden/Nordschwarzwald, äußerte seine Bedenken über das Angebot der Arbeitgeber. Er befürchtet, dass der Schlichter Roland Koch nicht im Interesse des öffentlichen Dienstes handeln könnte und fordert mehr Entlastung sowie soziale Komponenten für niedrigere Einkommen.
In der dritten Verhandlungsrunde für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen wurde kein Tarifergebnis erzielt. Die Arbeitgeber haben die Schlichtung angestoßen, was ver.di aufgrund einer seit 2011 geltenden Schlichtungsvereinbarung folgen muss. Ziel der Schlichtung ist es, eine Einigungsempfehlung zu erarbeiten, über die anschließend erneut verhandelt werden kann. Eine Schlichtungskommission wird gebildet, die aus 12 Vertretern der Gewerkschaften und 12 Vertretern der Arbeitgeberseite besteht. Ver.di und die Arbeitgeber bestimmen je einen unparteiischen Schlichter, die im Vorsitz der Verhandlungen abwechseln.
Der Schlichter für die Gewerkschaften ist Hans-Henning Lühr, während Roland Koch, ehemaliger Ministerpräsident von Hessen, als stimmberechtigter Schlichter für die Arbeitgeberseite fungiert. Während der Schlichtung gilt eine Friedenspflicht, sodass bis zum Ende der Verhandlungen keine Streiks im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen stattfinden werden. Die Mitglieder der ver.di werden zudem zu einem Tarifergebnis befragt, unabhängig davon, wie dieses zustande kommt.