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Zoll kontrolliert Metallbetrieb: Sieben Schwarzarbeiter enttarnt!

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Karlsruhe hat am vergangenen Samstag in Sinsheim eine Kontrolle gemäß dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz durchgeführt. Im Rahmen dieser Überprüfung eines metallverarbeitenden Betriebs wurden insgesamt sieben Arbeitnehmer entdeckt, die ohne erforderliche Aufenthaltstitel nach Deutschland entsandt wurden.

Bei den betroffenen Personen handelt es sich um fünf ukrainische Staatsangehörige, einen moldauischen und einen weißrussischen Staatsangehörigen. Alle hatten lediglich kurzfristige polnische Aufenthaltstitel, die nur einen touristischen Aufenthalt erlauben. Infolgedessen wurde ein Strafverfahren gegen den polnischen Arbeitgeber sowie gegen alle sieben Arbeitnehmer wegen illegalen Aufenthalts und Arbeitsaufnahme eingeleitet. Zudem wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Die Ausweisdokumente der betroffenen Personen wurden sichergestellt und an die Ausländerbehörde beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis übergeben. Erste Ermittlungen deuten darauf hin, dass die illegalen Beschäftigungsverhältnisse bereits über einen längeren Zeitraum bestanden.

Hintergrundinformationen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit

Die Bekämpfung von Schwarzarbeit wird durch die etwa 8.900 Beschäftigten der FKS intensiv unterstützt, wie auf der Website des Bundesfinanzministeriums berichtet wird. Im Jahr 2023 wurden rund 43.000 Arbeitgeberprüfungen durchgeführt und über 101.000 Ermittlungsverfahren eingeleitet, die eine Schadenssumme von etwa 615 Millionen Euro zur Folge hatten. Die Gerichte verhängten insgesamt 987 Jahre Freiheitsstrafen.

Der Schwerpunkt der FKS liegt auf der Prüfung der Erfüllung sozialversicherungsrechtlicher Meldepflichten durch die Arbeitgeber, dem unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie der korrekten Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer. Zudem wird die Einhaltung des Mindestlohngesetzes und anderer arbeitsrechtlicher Regelungen streng überwacht. Arbeitgeber sind verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer korrekt zu entrichten; Verstöße sind strafbar. Insbesondere nicht-EU-Bürger ohne Aufenthaltstitel müssen mit Sanktionen rechnen.

Weitere Informationen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums unter bundesfinanzministerium.de.

Für detaillierte Einzelheiten zur aktuellen Kontrolle in Sinsheim können Sie den Artikel auf rnz.de nachlesen.