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Klageflut gegen Baden-Württembergs Städte: Wer schützt uns vor Lärm?

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Klage gegen drei Städte in Baden-Württemberg eingereicht, um unzureichenden Lärmschutz zu beanstanden. Betroffen sind die Städte Mannheim, Baden-Baden und Sindelfingen. Die Klagen wurden beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim eingereicht. Ziel der rechtlichen Schritte ist die Überprüfung und möglicherweise Fortschreibung der Lärmaktionspläne dieser Städte.

Die neuen Lärmaktionspläne müssen bis Juli 2024 konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung enthalten, basierend auf der EU-Umgebungslärm-Richtlinie und dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Die DUH kritisiert in diesem Zusammenhang auch, dass die Stadt Hameln in Niedersachsen und das Regierungspräsidium Darmstadt bislang keine ausreichenden Pläne vorgelegt haben. Es wird eine Einführung von Tempo 30 innerorts als wirksame Maßnahme zur Reduzierung von Verkehrslärm gefordert.

Rechtsverfahren gegen weitere Städte

Zusätzlich zu den Klagen in Baden-Württemberg leitet die DUH rechtliche Schritte gegen insgesamt 21 Städte ein, darunter Stuttgart, Mannheim, Kiel und Freiburg. Diese Städte haben ebenfalls keine aktuellen Lärmaktionspläne erstellt, obwohl dies seit dem 18. Juli 2024 gesetzlich vorgeschrieben ist. Die DUH verlangt eine zügige Erstellung wirksamer Lärmaktionspläne, insbesondere mit der Forderung nach Tempo 30 an Hauptstraßen zur Bekämpfung des Lärms.

Die Liste der betroffenen Städte umfasst neben den bereits genannten Aalen, Bergisch Gladbach, Bremerhaven, Frankfurt (Oder), Freiburg, Hildesheim, Lörrach, Ludwigshafen, Neubrandenburg, Ravensburg, Rostock, Saarbrücken, Ulm, Waiblingen und Würzburg. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, hebt die gesundheitlichen Auswirkungen des Verkehrslärms hervor und betont, dass Tempo 30 die Lärmbelastung schnell und kostengünstig reduzieren kann. Studien zeigen, dass 76 Prozent der Bevölkerung in Deutschland sich durch Straßenverkehrslärm gestört fühlen und über 14 Millionen Menschen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sind. Die Gesundheitskosten durch Lärm beliefen sich laut Umweltbundesamt (UBA) im Jahr 2016 auf 1,77 Milliarden Euro.