
Die Stadt Friedrichshafen hat bekannt gegeben, dass sie ab dem 1. April auf digitale Bekanntmachungen umstellt. Diese Entscheidung erfolgt als Reaktion auf veränderte rechtliche Möglichkeiten sowie das Informationsverhalten der Bürger. Bisherige Regelungen stammen aus dem Jahr 1970. Die Gemeindeordnung Baden-Württembergs erlaubt mittlerweile die Internetveröffentlichung von Bekanntmachungen.
Wie Schwäbische.de berichtet, haben Städte wie Konstanz und Ravensburg bereits auf digitale Bekanntmachungen umgestellt. Die neuen digitalen Bekanntmachungen sind unter der Adresse www.bekanntmachungen.friedrichshafen.de zugänglich, was sowohl die Flexibilität erhöht als auch finanzielle Vorteile mit sich bringt. So belaufen sich die monatlichen Kosten für Bekanntmachungen bislang auf etwa 1.500 Euro, während zusätzliche Ausgaben für Wahl- und Fachbereichsbekanntmachungen sich in einem fünfstelligen Bereich bewegen.
Erhöhung der Effizienz
Die Umstellung auf digitale Bekanntmachungen verkürzt zudem die Bearbeitungszeiten erheblich, zeitkritische Informationen können ohne Verzögerung bereitgestellt werden. Während Redaktionsschlüsse der Printmedien bisher Einschränkungen mit sich brachten, ermöglicht das neue System Bekanntmachungen auch an Wochenenden und Feiertagen. Ausnahmen bilden jedoch bauleitpläne mit umfangreichen Karten und Plänen, die weiterhin in der „Schwäbischen Zeitung“ veröffentlicht werden.
Darüber hinaus wird mit der neuen Satzung eine einheitliche Regelung für die ortsüblichen Bekanntmachungen der Ortschaften eingeführt, wodurch die bisher unterschiedliche Handhabung durch Ortschaftsräte harmonisiert wird. Die Neufassung der Bekanntmachungssatzung tritt nach der Veröffentlichung in der „Schwäbischen Zeitung“ am 1. April in Kraft und ist über die städtische Website www.friedrichshafen.de sowie direkt unter www.bekanntmachungen.friedrichshafen.de zugänglich.
Ein kürzliches Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Zusammenhang mit der 3. Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Breisach am Rhein macht jedoch auf die Bedeutung ordnungsgemäßer Bekanntmachungen aufmerksam. Ein VGH-Urteil stellte fest, dass die Satzung aufgrund unzureichender Bekanntmachung im Internet für unwirksam erklärt wurde. Der VGH entschied, dass Bekanntmachungen auf der Startseite der Gemeinde klar erkennbar und durch eine qualifizierte elektronische Signatur geschützt sein müssen, um Verfälschungen zu verhindern. In Breisach war der Bereich öffentlicher Bekanntmachungen nicht erkennbar, was schließlich zur Unwirksamkeit der Satzung führte, wie verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de berichtet.