
Im September 2023 kam es zu einem tragischen Vorfall im Rahmen des Schulschwimmunterrichts in Konstanz, bei dem ein siebenjähriger Schüler während seiner ersten Schwimmstunde ertrank. Nach diesem Vorfall wurden zwei anwesende Lehrerinnen, eine 44-jährige Lehrerin und eine 28-jährige damalige Referendarin, vom Amtsgericht Konstanz wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen. Die Lehrerin erhielt eine neunmonatige Bewährungsstrafe und muss den Eltern des Jungen 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, während die Referendarin zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und 7.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt wurde. Diese Strafen sind jeweils auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Laut dem Richter hätte der Tod des Jungen durch bessere Sicherheitsvorkehrungen verhindert werden können.
Am traurigen Tag des Vorfalls waren alle 21 Schüler, sowohl Schwimmer als auch Nichtschwimmer, zeitgleich ins Wasser gelassen worden, ohne dass eine Gruppenbildung zur Sicherheit der Schüler stattfand. Der Junge trieb mindestens eine Minute im Wasser, bevor er von der Lehrerin herausgezogen wurde. Nach einer Reanimation im Schwimmbad verstarb er jedoch einige Tage später im Krankenhaus. Die Eltern des Jungen waren bei der Urteilsverkündung nicht anwesend und äußerten Traurigkeit und Enttäuschung über die Ereignisse. Die Lehrerin wies in ihrer Verteidigung darauf hin, dass sie die Kinder im Blick gehabt habe, und es wurde ein Freispruch gefordert. Nach dem Urteil kündigten die Anwälte der beiden Pädagoginnen Berufung an.
Reaktionen und Sicherheitsvorkehrungen
In Reaktion auf diesen tragischen Vorfall wurden in verschiedenen Schulen im Schwarzwald-Baar-Kreis Maßnahmen ergriffen, um die Sicherheit für Nichtschwimmer zu erhöhen. An der Klosterringschule in Konstanz, wo der Vorfall stattfand, erfolgt der Schwimmunterricht in der dritten Klasse unter Aufsicht von zwei qualifizierten Schwimmlehrerinnen und einer Begleitkraft. Vor dem Schwimmunterricht wird den Kindern im Klassenzimmer die Schwimmtheorie, einschließlich der Regeln im Schwimmbad, vermittelt. Zudem müssen die Kinder ihre Schwimmfähigkeiten im Nichtschwimmerbecken testen, bevor sie ins große Becken dürfen.
Die Schulleitung hat die Ansicht, dass der Schwimmunterricht in der dritten Klasse weniger riskant ist als in den ersten beiden Klassen. Laut einer Umfrage der DLRG haben sich die Zahlen der Grundschulkinder in Deutschland, die nicht schwimmen können, von 10 % im Jahr 2017 auf 20 % im Jahr 2022 verdoppelt. Um diesen Bedarf zu decken, liegt der Schwimmunterricht an der Bickebergschule in Villingen nur in den Klassen vier bis sechs, obwohl der Bedarf hoch ist. An der Realschule am Salinensee in Bad Dürrheim werden Lehrerstunden für den Schwimmunterricht aus den Sportstunden abgezogen. Der Betreuungsschlüssel wurde zudem von zwei auf vier Lehrkräfte pro 50 bis 60 Kinder erhöht, um eine bessere Aufsicht zu gewährleisten.
Das Gymnasium am Romäusring verfolgt einen klaren Ansatz und trennt Nichtschwimmer und Schwimmer, um Sicherheitsrisiken zu minimieren. Für jede Gruppe von 20 Schülern gibt es mindestens eine ausgebildete Schwimmlehrkraft. In den Klassen fünf bis acht sollen die Schüler grundsätzlich Schwimmunterricht erhalten, jedoch wird dieser aufgrund von Umstellungen im kommenden Jahr voraussichtlich reduziert. Momentan können etwa 10 % der Schüler in den Schwimmklassen nicht zuverlässig schwimmen. Eine geplante AG für Nichtschwimmer soll vor dem regulären Schwimmunterricht gestartet werden, um die Sicherheit weiter zu erhöhen.