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Landtag lehnt SPD-Antrag ab: Zukunft der Notfallpraxen in Gefahr!

Der Landtag von Baden-Württemberg hat kürzlich einen Antrag der SPD-Landtagsfraktion abgelehnt, der darauf abzielte, die Schließung weiterer Notfallpraxen durch die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) zu verhindern. Die Abstimmung fand nach einer Debatte im Stuttgarter Landtag statt, in der Abgeordnete der Wahlkreise Reutlingen und Münsingen-Hechingen ihr Abstimmungsverhalten erläuterten, wie SWP berichtete.

Der abgelehnte Antrag umfasste den Erhalt von 18 Notfallpraxen im Land, wobei die SPD die Landesregierung aufforderte, die KVBW von ihren Schließungsplänen abzubringen. Klaus Burger, ein CDU-Landtagsabgeordneter, kritisierte die SPD und die Berichterstattung der „Schwäbischen Zeitung“ als irreführend und stimmte gegen den Antrag, ebenso wie die Mehrheit seiner Fraktion. Er betonte, dass es nicht an Zustimmung für den Erhalt der Notfallpraxen mangele, sondern lediglich an Zustimmung zum SPD-Antrag. Gleichzeitig hatte Burger in der Vergangenheit die Pläne der KVBW kritisiert, erkannte jedoch die begrenzten Einflussmöglichkeiten des Landtags an. Er plädierte dafür, die Verantwortung für die Notfallversorgung an das Land zurückzugeben, falls die KVBW ihren Aufgaben nicht nachkommt. Zudem wies er darauf hin, dass die Rufnummer 116/117 nicht immer erreichbar ist, wobei er einem eigenen Antrag der Regierungsfraktionen zustimmte, der diese Punkte behandelt. Burger bezeichnete den SPD-Antrag als Symbolpolitik und als Versuch, die Abgeordneten der Regierungsfraktionen vorzuführen, wie Schwäbische berichtete.