
Pascal, ein Bürgergeld-Empfänger aus Mannheim, möchte sich von den Maßnahmen des Jobcenters befreien lassen. Laut Merkur hat Pascal eine Gehbehinderung und kämpft seit seiner Geburt mit gesundheitlichen Problemen. Er hat sich einen Namen gemacht, indem er sich gegen die Maßnahmen des Jobcenters wehrt und hat bisher im Berufsleben wenig Erfolg gehabt.
Mit Unterstützung seines Hausarztes plant er, eine schriftliche Bestätigung zu erhalten, die bescheinigt, dass er nicht an den Maßnahmen teilnehmen kann. Kürzlich hatte er einen Termin in der orthopädischen Klinik Heidelberg, um die notwendigen Arztbriefe zu bekommen, die für seine Befreiung erforderlich sind. Pascal teilte mit, dass er in der Vergangenheit nur an Maßnahmen teilgenommen hat, um weiterhin Bürgergeld zu erhalten. Diese brach er jedoch ab, da er die Anreise zu den Maßnahmen als Zumutung empfindet und die angebotenen Programme sowie das Verhalten der Betreuer als unfreundlich und menschenunwürdig kritisiert.
Arbeitslosigkeit und soziale Unterstützung
Es gibt viele Menschen, die unverschuldet in Not geraten, etwa durch Jobverlust, chronische Krankheiten oder eine geringe Rente. Das Bundesregierung führt aus, dass staatliche Sozialleistungen ein menschenwürdiges Existenzminimum und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sichern. Die Sozialhilfe fungiert als Auffangnetz vor Armut und sozialer Ausgrenzung, geregelt im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Die Sozialhilfe umfasst verschiedene Leistungen, wie Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Anspruch auf Sozialhilfe haben „nicht erwerbsfähige“ Personen, die weniger als drei Stunden täglich arbeiten können.
Das Bürgergeld, das seit Januar 2023 das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ersetzt, richtet sich an erwerbsfähige Personen, die trotz aller Bemühungen keinen Arbeitsplatz finden oder deren Einkommen nicht ausreicht. Für das Bürgergeld sind die Jobcenter zuständig, die den Bedarf ermitteln und monatliche Pauschalbeträge auszahlen.