Ostalbkreis

Führerschein-Umtausch: Frist abgelaufen? So droht Ihnen die Strafe!

Die Frist für den Umtausch von alten Führerscheinen ist abgelaufen: Bis zum 19. Januar mussten alle Führerscheininhaber, die 1971 oder jünger geboren wurden, ihre alten rosafarbenen und grauen Papierführerscheine gegen moderne Scheckkartenführerscheine eintauschen. Bei Polizeikontrollen droht nun eine Geldstrafe, sollten die Fristen versäumt worden sein. Dies betrifft alle Papierführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden.

Seit 2021 haben bereits knapp 25.000 Menschen aus dem Ostalbkreis ihren Führerschein umgetauscht, unabhängig von ihrem Geburtsjahr. Das Landratsamt kann jedoch keine genauen Zahlen darüber nennen, wie viele Bürger die Umtauschfristen nicht eingehalten haben. Es ist wichtig zu beachten, dass trotz eines nicht umgetauschten Führerscheins die Fahrerlaubnis weiterhin gültig bleibt, das Dokument jedoch seine Gültigkeit verliert.

Details zum Umtauschprozess

Für den Umtausch des Führerscheins sind eine Reihe von Dokumenten erforderlich, darunter der alte Führerschein, ein biometrisches Passbild sowie ein gültiges Ausweisdokument. Die Umtauschgebühr beträgt 25,30 Euro. Interessierte können den Umtausch online beantragen, während eine persönliche Vorsprache in Führerscheinstellen nicht mehr notwendig ist. Es wird jedoch empfohlen, Termine für eine persönliche Vorsprache zu vereinbaren, um lange Wartezeiten zu vermeiden.

Die Abholung des neuen Kartenführerscheins kann auch beim Bürgermeisteramt oder in Zulassungsstellen erfolgen. Allerdings kann die Bearbeitungszeit mehreren Wochen in Anspruch nehmen, abhängig von der Auslastung der Bundesdruckerei. Die nächste Frist für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, endet am 19. Januar 2026. Folgende Fristen gelten für weitere Jahrgänge: 1999 bis 2001: 19. Januar 2026; 2002 bis 2004: 19. Januar 2027; 2005 bis 2007: 19. Januar 2028; 2008: 19. Januar 2029; 2009: 19. Januar 2030; 2010: 19. Januar 2031; 2011: 19. Januar 2032; 2012 bis 18. Januar 2013: 19. Januar 2033.

Wie der ADAC berichtet, müssen bis zum endgültigen Fristablauf insgesamt rund 43 Millionen Führerscheine in fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden. Der gesamte Umtauschprozess soll bis zum 19. Januar 2033 abgeschlossen sein und zielt darauf ab, EU-weit einheitliche und fälschungssichere Führerscheine zu schaffen. Ausnahmen gelten für Personen, die vor 1953 geboren wurden, die ebenfalls bis zum 19. Januar 2033 ihren Führerschein umtauschen müssen, unabhängig vom Ausstellungsjahr.

Die rechtzeitige Umstellung auf den neuen Führerschein ist wichtig, um Probleme im Ausland zu vermeiden, insbesondere bei der Anmietung von Fahrzeugen mit einem abgelaufenen Führerschein. Bei Wohnsitz im EU- oder EWR-Ausland sind die lokalen Behörden für den Umtausch zuständig.