Ostalbkreis

Wichtige Infos zur Bundestagswahl: Fristen für Briefwahl verkürzt!

Am 17. Januar 2025 wird auf die Bundestagswahl im Ostalbkreis am 23. Februar hingewiesen. Die Wählenden haben dabei die Möglichkeit, entweder an der Urne oder per Briefwahl ihre Stimme abzugeben. Kreiswahlleiter Joachim Bläse informiert, dass die Fristen für die Wahlorganisation verkürzt sind. Briefwähler müssen ihre Unterlagen schneller beantragen, ausfüllen und zurücksenden, was auf eine Rechtsverordnung des Bundes für vorgezogene Wahlen zurückzuführen ist.

Die Briefwahl in den Wahlkreisen 269 Backnang-Schwäbisch Gmünd und 270 Aalen-Heidenheim wird voraussichtlich zwischen dem 6. und 10. Februar 2025 starten. Stimmzettel können jedoch erst nach der Entscheidung der Landes- und Bundeswahlausschüsse bis spätestens 30. Januar 2025 gedruckt und ausgeliefert werden. Bläse empfiehlt, nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung sofort den Wahlschein bei der Gemeindeverwaltung zu beantragen.

Wichtige Fristen und Hinweise zur Briefwahl

Der Antrag auf Briefwahl kann persönlich, schriftlich (per Fax oder E-Mail) gestellt werden; eine telefonische Antragstellung ist nicht gestattet. Viele Bürgermeisterämter bieten zudem die Möglichkeit der Online-Antragstellung an. Alle Wahlbriefe müssen bis zum Wahltag, dem 23. Februar 2025, um 18 Uhr bei der zuständigen Stelle eingegangen sein. Wahlbriefe, die bis zum 20. Februar 2025 eingeworfen werden, erreichen rechtzeitig ihr Ziel.

Wähler haben außerdem die Option, trotz beantragter Briefwahl im Wahllokal zu wählen, sofern sie den Wahlschein sowie einen gültigen Lichtbildausweis mitbringen. Die Wahl ist in jedem Wahllokal des eigenen Wahlkreises möglich, und die Briefwahlunterlagen können direkt bei der Gemeindeverwaltung beantragt und dort sofort ausgefüllt werden.

Die Bundestagswahl selbst basiert auf einem personalisierten Verhältniswahlrecht, bei dem die Wählenden mit der Erststimme einen Direktkandidaten im Wahlkreis auswählen und mit der Zweitstimme eine Partei wählen, was entscheidend für die Zusammensetzung des Bundestages ist.

Darüber hinaus informiert die Bundeswahlleiterin Ruth Brand in einer Mitteilung über die verkürzten Fristen für die Briefwahl. Die Wahlämter bereiten sich ebenfalls auf den Beginn der Briefwahl zwischen dem 6. und 10. Februar vor, wobei Briefwahlunterlagen bis spätestens 10. Februar 2025 an die Postdienstleister übergeben werden sollten. Bei Verlust oder Nicht-Erhalt der Unterlagen kann bis zum 22. Februar 2025 um 12 Uhr ein neuer Wahlschein beantragt werden.

Für aktuelle Informationen zu Fristen und weiteren Details zur Wahl steht ein WhatsApp-Kanal zur Verfügung, um die Wahlberechtigten auf dem Laufenden zu halten, wie [Remszeitung](https://www.remszeitung.de/lokales/ostalbkreis/briefwahl-im-ostalbkreis-verkuerzte-frist-das-muessen-sie-wissen-WLH4EZBZFJFKPIOD2Q3JQ562MI.html) und [bundeswahlleiterin.de](https://bundeswahlleiterin.de/info/presse/mitteilungen/bundestagswahl-2025/04_25_verkuerzter-briefwahlzeitraum.html) berichten.