Ravensburg

CDU-Abgeordneter Axel Müller: Mit AfD gestimmt und jetzt Verbot gefordert!

Die CDU hat am Mittwoch eine Mehrheit im Bundestag für ihren Fünf-Punkte-Plan erzielt, wobei sie sich auf die Stimmen der AfD stützte. Diese Zusammenarbeit hat Empörung ausgelöst und wurde als Tabu-Bruch wahrgenommen. Axel Müller, der CDU-Abgeordnete aus Ravensburg, war einer der Abgeordneten, die für den Antrag stimmten. Müller gehört einer Gruppe von Abgeordneten an, die ein Verbot der AfD prüfen möchten. Er betonte dabei, dass seine Entscheidung inhaltlich richtig sei und nicht von der AfD beeinflusst wurde.

Die Diskussion um ein mögliches Verbot der AfD wird derzeit verstärkt geführt, nicht zuletzt seit der Ankündigung eines Antrags durch den CDU-Abgeordneten Wanderwitz. Im Rahmen eines überparteilichen digitalen Treffens mit Juristen werden Möglichkeiten und Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens erörtert. Dies geschieht unter dem Hintergrund eines vorliegendes Rechtsgutachtens für den Innenausschuss des Bundestages, das von mehreren Professoren und Juristen erstellt wurde und die Argumentation für ein Parteiverbot als Instrument einer „wehrhaften Demokratie“ verteidigt, wie FREILICH berichtet.

Die Herausforderungen eines Verfahrens

Müller habe zudem Bedenken geäußert, dass die Belege für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD juristisch möglicherweise nicht ausreichen. Er befürchte, dass ein Verbot der Partei diese in eine Opferrolle versetzen könnte. Dennoch erklärte Müller seinen Wunsch, dass das Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit eines Verbots prüfen solle. Ein prägendes Erlebnis für Müller war der 80. Todestag von Eugen Bolz, einem Widerstandskämpfer, was ihn auch dazu anregte, über den Umgang mit einem NSDAP-Verbotsverfahren nachzudenken.

Im Gutachten wird darauf hingewiesen, dass eine Partei nur dann verboten werden kann, wenn sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen oder erheblich beeinträchtigen möchte. Es wird eine Abwägung zwischen der „Potentialität“ einer Partei und der Eingriffsschwelle vorgeschlagen, wobei die politische Neutralität des Verfassungsschutzes als problematisch angesehen wird. In diesem Kontext wird auch die Union kritisch betrachtet, da ihre politischen Forderungen potenziell verfassungsfeindlich sein könnten.

Das Gutachten kritisiert die AfD für die Delegitimierung demokratischer Prozesse und Akteure und prognostiziert einen möglichen Anstieg ihres politischen Einflusses. Zudem wird argumentiert, dass die AfD aufgrund ihrer völkischen Grundhaltung als verfassungswidrig gilt, um ein Verbot zu rechtfertigen. Diese Diskussion könnte darüber hinaus dazu führen, dass ein Verbot als Gefälligkeitsgutachten interpretiert wird, das den Wunsch vieler Parteien reflektiert, gegen die AfD vorzugehen, wie Schwäbische.de berichtet.