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Betrunkener 19-Jähriger stiehlt Polizeikennzeichen in Reilingen!

Ein ungewöhnlicher Vorfall ereignete sich am Freitagabend in Reilingen im Rhein-Neckar-Kreis. Ein 19-Jähriger hat betrunken das hintere Kennzeichen eines geparkten Polizeiautos gestohlen. Nach dem Diebstahl flüchtete der junge Mann, wurde jedoch kurze Zeit später in einem Gebüsch von der Polizei gefunden.

Bei seiner Festnahme leistete der 19-Jährige zunächst Widerstand. Im Zuge der Ermittlungen stellte die Polizei nicht nur das gestohlene Kennzeichen sicher, sondern fand zudem Betäubungsmittel bei ihm. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von 1,1 Promille. Der 19-Jährige muss sich nun wegen Diebstahls, unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verantworten, wie rheinpfalz.de berichtete.

Die Folgen eines Kennzeichen-Diebstahls

Das Stehlen von Kennzeichen kann jedoch weitreichende Folgen für den Geschädigten haben. Täter nutzen gestohlene Kennzeichen häufig für Tankbetrügereien, Autodiebstähle oder Einbrüche. In Deutschland sind jedes Jahr über 6.000 Autofahrer von diesem Problem betroffen, so t-online.de.

Wer betroffen ist, sollte umgehend die Polizei informieren und eine Anzeige erstatten sowie die eigene Versicherung benachrichtigen. Neue Kennzeichen sind nur bei der Kfz-Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes erhältlich, während die alte Kennzeichenkombination für 10 Jahre zur Fahndung ausgeschrieben wird. Die Kosten für neue Schilder, eine Umweltplakette und einen Anwohnerparkausweis belaufen sich auf etwa 100 Euro. Bis zur Erneuerung der Kennzeichen darf das Auto nicht bewegt werden.

Im Falle eines verlorenen Kennzeichens ist keine Polizeimeldung nötig, jedoch muss eine eidesstattliche Erklärung bei der Zulassungsstelle abgegeben werden. Beschädigte Kennzeichen können ebenfalls bei der Zulassungsstelle ausgetauscht werden. Um Diebstähle vorzubeugen, wird empfohlen, spezielle diebstahlsichere Schrauben und Halterungen zu verwenden, die den Schutz erhöhen und die Anschaffungskosten von ca. 50 Euro rechtfertigen.