
In Weinheim, im Rhein-Neckar-Kreis, wurde am Donnerstag, den 27. März 2025, eine 29-jährige Frau zum Opfer eines bedrohlichen Vorfalls. Der Zwischenfall ereignete sich kurz nach 19 Uhr in der Schollstraße, als die Frau einen unbekannten Mann bemerkte, der eine Nachbarin ansprach. Die mutige Frau entschied sich einzugreifen und sprach den Mann an. Daraufhin reagierte dieser aggressiv und beleidigte sie, bevor es zu einer körperlichen Auseinandersetzung kam.
Der Mann ergriff die Frau an den Oberarmen und drückte sie gegen die Hauseingangstür. Die Frau reagierte panisch und rief laut um Hilfe, was den Angreifer dazu veranlasste, von ihr abzulassen und das Haus zu verlassen. Er flüchtete in einem schwarzen BMW. Die Polizei in Weinheim hat Ermittlungen wegen Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung gegen Unbekannt eingeleitet. Der gesuchte Täter wird als etwa 185 cm groß, schlank, Mitte 20 mit dunkelblonden Haaren beschrieben. Er trug einen dunklen Pullover und eine dunkle Hose und sprach Deutsch ohne erkennbaren Akzent.
Ermittlungen und Zeugenaufruf
Die Polizei bittet um Hinweise aus der Bevölkerung und fordert mögliche Zeugen auf, sich unter der Telefonnummer 06201/ 1003-0 mit dem Polizeirevier Weinheim in Verbindung zu setzen.
In einem weiteren Kontext wird auf die rechtlichen Aspekte des Betrugs hingewiesen. Laut Rechtsanwalt Dietrich, einem Fachanwalt für Strafrecht, betrifft Betrug, definiert nach § 263 StGB, das Erregen oder Unterhalten eines Irrtums durch Vorspiegelung falscher oder Unterdrückung wahrer Tatsachen. Die objektiven Voraussetzungen eines Betrugs schließen die Täuschung über Tatsachen, den entstanden Irrtum, eine Vermögensverfügung des Getäuschten und den entsprechenden entstandenen Schaden ein.