Rottweil

50 Jahre Villingendorfer Verband: Eine Erfolgsgeschichte für die Zukunft!

Am 12. Februar 2025 feiert der Gemeindeverwaltungsverband Villingendorf sein 50-jähriges Bestehen. Seit seiner Gründung im Jahr 1975 hat sich der Verband als wichtiger Akteur in der Region etabliert. Zu den Feierlichkeiten fand eine feierliche Veranstaltung statt, in der der Verbandsvorsitzende Marcus Türk und der Gründervater Herbert Hermle Reden hielten. Hermle nutzte die Gelegenheit, um auf die Landkreis- und Gemeindereform in den 1970er Jahren zurückzublicken und die Entwicklung des Verbandes als Erfolgsgeschichte zu betonen, wie der Schwarzwälder Bote berichtete.

Der aktuell amtierende Verbandsvorsitzende, Marcus Türk, ist seit dem 8. August 2019 im Amt. Die fachliche Leitung im Finanzwesen obliegt Daniela Duttlinger, die seit dem 1. Juli 2022 tätig ist. Leila Garcia Ruiz wurde am 1. September 2023 zur Kassenverwalterin ernannt, wie auf der offiziellen Webseite der Gemeinde Villingendorf zu lesen ist villingendorf.de.

Aufgaben des Verbandes

Der Gemeindeverwaltungsverband Villingendorf hat mehrere zentrale Aufgaben, die er für die Verbandsgemeinden Bösingen und Villingendorf gemäß § 2 der Verbandssatzung wahrnimmt:

  • Beratung der Mitgliedsgemeinden bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
  • Erledigung von Angelegenheiten und Geschäften der Gemeindeverwaltung in deren Namen, einschließlich technischer Angelegenheiten bei Bauleitplanung und Bodenordnungsmaßnahmen sowie der Planung und örtlichen Bauaufsicht bei Hoch- und Tiefbauvorhaben.
  • Unterhaltung und Ausbau der Gewässer zweiter Ordnung.
  • Abgaben-, Kassen- und Rechnungsgeschäfte.
  • Besoldungs- und Vergütungswesen sowie die Betreuung der Kläranlagen.

Zusätzlich erfüllt der Verband gesetzlich übertragene Aufgaben in eigener Zuständigkeit, wie die vorbereitende Bauleitplanung und die Aufgaben des Trägers der Straßenbaulast für Gemeindeverbindungsstraßen. Dazu gehört auch der Betrieb und die Unterhaltung eines gemeinsamen Müllplatzes in Herrenzimmern sowie Aufgaben eines forstwirtschaftlichen Betriebsdienstbezirks. Anträge auf Zuständigkeiten müssen von der Verbandsversammlung mit Mehrheit beschlossen werden.