
Am Dienstag, den 4. Februar 2025, sind mobile Radarfallen in Rottweil im Einsatz. Die Standorte der Radarüberwachung können sich während des Tages ändern. Eine mobile Radarfalle wird seit 07:06 Uhr am Standort B 27 (PLZ 78628 in Neukirch) verzeichnet. An diesem Standort gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h. Der genaue Standort des Blitzers war zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht bestätigt (Stand: 04.02.2025, 07:15 Uhr).
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen drohen den Fahrzeugführern hohe Bußgelder, die sich nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) und dem Bußgeldkatalog richten. Die Richtlinien beinhalten auch Regelungen zu Abstandsverstößen und zum Überfahren einer roten Ampel. In Deutschland ist der Betrieb oder das Mitführen von Geräten, die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen oder stören, verboten. Dazu zählen auch Smartphone-Navigations-Apps, die eine Warn-Funktion aktiviert haben. Im Gegensatz dazu sind Blitzerwarnungen im Radio zulässig.
Hinweise zu Geschwindigkeitskontrollen
Der Einsatz von Geschwindigkeitskontrollen soll vor allem die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen. Dabei nutzt die Polizei verschiedene Messmethoden, die unter anderem Laser- und Lichtschrankentechnik sowie Radarfallen umfassen. Eine Radarfalle stellt Geschwindigkeitsüberschreitungen mithilfe von Radartechnik fest.
Die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen können je nach Höhe der Überschreitung unterschiedlich ausfallen. Beispielsweise wird eine Überschreitung bis 10 km/h innerorts mit 30 Euro geahndet, während für Überschreitungen von über 70 km/h ein Bußgeld von 800 Euro und ein Fahrverbot von drei Monaten drohen. Darüber hinaus haben die Bußgelder auch eine unterschiedliche Regelung abhängig von der Ortslage und der Art der Geschwindigkeitsmessung, wobei mobile Radarfallen besonders flexibel eingesetzt werden können.
Ein wichtiger Aspekt bei der Messung sind Toleranzabzüge: Bis zu einer Geschwindigkeit von 100 km/h beträgt der Toleranzabzug 3 km/h, ab einer Geschwindigkeit von über 100 km/h liegt dieser bei 3 Prozent. Kommunen in einigen Bundesländern, wie Hessen und Nordrhein-Westfalen, haben zudem die Möglichkeit, private Unternehmen mit der Durchführung von Radarkontrollen zu beauftragen.
Für weitere Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen können Interessierte die Details auf news.de sowie auf bussgeldcheck.bild.de einsehen.