
Ein Dönerimbiss in Rottweil sieht sich ernsten Vorwürfen der Steuerhinterziehung gegenüber. Wie der Schwarzwälder Bote berichtete, muss sich das Inhaber-Ehepaar vor dem Amtsgericht Rottweil verantworten. Die Vorwürfe beziehen sich auf einen Zeitraum von fünf Jahren, konkret auf die Jahre 2013 bis 2017.
Insgesamt gibt es 15 eigenständige Fälle von Steuerhinterziehung, bei denen es um nicht vollständige Zahlungen von Einkommenssteuer, Solidaritätszuschlag, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer geht. Zusätzlich laufen Ermittlungen gegen einen Lieferanten aus Karlsruhe, der in Verbindung mit dem Imbiss steht.
Ermittlungen und Steuerforderungen
Eine Razzia der Steuerfahndung bei dem Lieferanten ergab laut NRWZ, dass dieser möglicherweise Rechnungssplitting betrieben hat, um den Kunden Schwarzverkäufe von Dönerspießen zu ermöglichen. Die Erkenntnisse wurden bereits 2017 an das Finanzamt Rottweil weitergeleitet, welches anschließend feststellte, dass die Steuerleistungen des Rottweiler Betriebs nicht korrekt waren. In der Folge wurden unrichtige Einkommens-, Umsatz- und Gewerbesteuererklärungen für den besagten Zeitraum eingereicht.
Die festgestellte Steuerhinterziehung beläuft sich auf 105.000 Euro. Während die Steuerschuld mittlerweile beglichen ist, stehen die strafrechtlichen Folgen noch aus. Beide Angeklagten bestreiten die Vorwürfe, wobei der Imbissinhaber anmerkt, dass seine Frau lediglich für die Weitergabe von Belegen zuständig gewesen sei.
Der Imbiss besteht seit 30 Jahren in Rottweil; die Frau des Inhabers ist für die Zubereitung und die Kundenbestellungen verantwortlich, jedoch nicht für die Bestellungen der Zutaten. Die Buchhaltungspraktiken wurden als unordentlich beschrieben, was zu weiteren Problemen geführt hat, darunter fehlende Erlöse aus Geldgewinnen an Spielgeräten und eine verspätete Einführung der Registrierkasse im Jahr 2015.
Die Steuerfahnder haben außerdem Verdacht auf Geldversteckung auf Auslandskonten und in einem Schließfach. Der Prozess wird mit weiteren Zeugenvernehmungen fortgesetzt, wobei dem Ehepaar eine Geldstrafe droht. Unklar bleibt, ob es noch weitere Empfänger von schwarz angelieferten Dönerspießen gibt, da dies unter das Steuergeheimnis fällt.