Rottweil

Empfingen vereinfacht Friedhofssatzung: So verstehen Sie Bestattungen!

Die Gemeinde Empfingen hat kürzlich ihre Friedhofssatzung in leichtere Sprache übersetzt, um Angehörigen einen besseren Zugang zu Informationen über Bestattungsformen und die damit verbundenen Auflagen zu ermöglichen. Bürgermeister Ferdinand Truffner betont, dass viele Angehörige oft überrascht von den Vorschriften sind, die im Rahmen einer Bestattung zu beachten sind. Um diese Unsicherheiten zu verringern, wurde ein Flyer erstellt, der die verschiedenen Optionen der Feuer- und Erdbestattung sowie die jeweiligen Kosten erklärt.

Dieser Flyer enthält auch QR-Codes, die zu einem digitalen Rundgang durch die Aussegnungshalle sowie zu einem Masterplan und der aktuellen Friedhofssatzung führen. Die visuellen Darstellungen von Alexander Linke, die die Gräber in Empfingen und Wiesenstetten zeigen, ergänzen die Informationen. Der Flyer wurde in Kooperation mit der Wager Consulting entworfen und ist im Rathaus sowie bei örtlichen Steinmetzbetrieben und Bestattungsfirmen erhältlich, um Angehörigen zu helfen, Fragen im Voraus zu klären und die Angst vor dem Bestattungsprozess zu reduzieren.

Informationen zur Friedhofssatzung

Die Friedhofssatzung wurde am 16. April 2024 vom Gemeinderat der Gemeinde Empfingen beschlossen und ersetzt die vorherigen Regelungen. Sie basiert auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen, wie dem Bestattungsgesetz und der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg. Die Satzung legt unter anderem allgemeine und besondere Vorschriften zur Bestattung fest sowie Bestimmungen zu Grabstätten und Grabmalen.

Die Bestattungsvorschriften der neuen Satzung erfordern zum Beispiel eine unverzügliche Anmeldung bei der Gemeinde nach Eintritt des Todes und definieren die zulässigen Größen für Särge. Die Ruhezeiten sind für Erdbestattungen auf 25 Jahre und für Aschenbestattungen auf 15 oder 25 Jahre festgelegt. Zudem werden verschiedene Arten von Grabstätten, wie Reihengräber und Wahlgräber, beschrieben.

Des Weiteren befasst sich die Satzung mit der Pflege und Verantwortung für die Grabstätten, den Benutzungsregeln der Aussegnungshalle sowie den Bestattungsgebühren. Diese detaillierten Vorschriften sollen sicherstellen, dass die Bestattungen in Empfingen und Wiesenstetten nach den gesetzlichen Vorgaben ablaufen und die Würde der Verstorbenen gewahrt bleibt.

Für weitere Informationen zu den neuen Regelungen können Interessierte den ausführlichen Flyer und die Friedhofssatzung auf den Webseiten von [Schwarzwälder Bote](https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.leichtere-sprache-in-empfingen-bestattungsformen-in-der-gemeinde-leicht-erklaert.b188415e-eaa2-43c4-8fe9-36039b97dc5f.html) und [Nussbaum](https://www.nussbaum.de/entdecken/lokale-news/friedhofssatzung-1865429) einsehen.