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Sprache: Deutsch.
Heute ist der 5.02.2025
Datum: 5.02.2025 – Source 1 (https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.nach-beispiel-in-tuebingen-kommt-auch-in-rottweil-die-verpackungssteuer.b5008e6c-3adf-4a1f-bbc2-3ff3746e3352.html):
– In Rottweil wird eine Verpackungssteuer diskutiert, um Müll zu reduzieren.
– Tübingen und Konstanz haben bereits eine solche Steuer auf Einwegverpackungen von Speisen und Getränken eingeführt.
– Die Steuer wird von Gastronomiebetrieben erhoben und beeinflusst die Preise.
– Ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 22. Januar 2025 hat die Rechtmäßigkeit der Verpackungssteuer bestätigt.
– Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD+FFR beantragen, dass Rottweil ab Januar 2026 eine kommunale Steuer auf Einwegverpackungen erhebt.
– Die Stadtverwaltung soll eine Satzung zur Einführung der Steuer erarbeiten.
– Die Steuer betrifft Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck für den unmittelbaren Verzehr.
– Es wird vorgeschlagen, bei Veranstaltungen ein Spülmobil für Mehrweggeschirr aufzustellen.
– Die zunehmende Nutzung von Einwegverpackungen führt zu hohen Abfallmengen und Entsorgungskosten für die Stadt.
– Die Verpackungssteuer soll einen finanziellen Anreiz schaffen, um von Einweg- auf Mehrwegverpackungen umzusteigen.
– Einnahmen aus der Steuer könnten für Umweltschutzmaßnahmen und die Förderung von Mehrwegsystemen verwendet werden.
– Weggeworfene Einwegverpackungen erhöhen den Reinigungsaufwand für die Stadt.
– Die Kosten sollen nach dem Verursacherprinzip auf die Nutzer von Einwegverpackungen umgelegt werden.
– Ein flächendeckender Umstieg auf Mehrwegverpackungen wird ohne finanzielle Anreize als unwahrscheinlich angesehen.
– Die Höhe der Steuer ist noch nicht festgelegt, Tübingen erhebt beispielsweise 0,50 Euro für Kaffeebecher und 0,20 Euro für Besteck.
– Intensive Debatten im Gemeinderat über die Einführung der Steuer werden erwartet.
Source 2 (https://www.tuebingen.de/verpackungssteuer):
– In Tübingen gilt seit dem 1. Januar 2022 eine Verpackungssteuer.
– Betroffen sind Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck für Speisen und Getränke zum sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen.
– Das Bundesverfassungsgericht hat am 22. Januar 2025 die Rechtmäßigkeit der Verpackungssteuer bestätigt.
– Steuerbeträge:
– 0,50 Euro (netto) für Einwegverpackungen (z.B. Kaffeebecher)
– 0,50 Euro (netto) für Einweggeschirr (z.B. Pommesschalen)
– 0,20 Euro (netto) für Einwegbesteck und andere Hilfsmittel (z.B. Trinkhalm, Eislöffel)
– Die Universitätsstadt Tübingen stellt Info-Materialien zur Verpackungssteuer für Betriebe zur Verfügung.
– Auf Mehrweg-Verpackungen fällt keine Verpackungssteuer an.
– Weitere Informationen und Fördermöglichkeiten sind auf der Website www.tuebingen.de/mehrweg verfügbar.
– Kontakt-E-Mail: verpackungssteuertuebingen.de
– Dokumente zum Herunterladen sind verfügbar.
https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.nach-beispiel-in-tuebingen-kommt-auch-in-rottweil-die-verpackungssteuer.b5008e6c-3adf-4a1f-bbc2-3ff3746e3352.html
https://www.tuebingen.de/verpackungssteuer
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