Rottweil

Rottweiler-Verbot im Kanton Zürich: Bürgermeister kämpft um die Rasse!

Der Kanton Zürich hat ein Verbot für die Anschaffung von Rottweilern beschlossen, das seit dem 1. Januar 2023 gilt. Dieser Schritt wurde als Reaktion auf zwei schwere Vorfälle getroffen, in denen Rottweiler mehrere Personen verletzten, darunter auch Kinder. Der erste Vorfall ereignete sich Ende Oktober 2022 in Adlikon, während der zweite Anfang Dezember 2022 in Winterthur stattfand und ein fünfjähriges Kind schwere Kopfverletzungen erlitt, die eine Operation und Hospitalisierung zur Folge hatten.

Insgesamt sind im Kanton Zürich rund 350 Rottweiler registriert, was etwa 0,5 Prozent der gesamten Hundepopulation ausmacht. Die kantonale Verwaltung sieht bei dieser Hunderasse ein erhöhtes Gefährdungspotenzial und hat daher entschieden, Rottweiler auf eine Rassentypliste zu setzen, die Zucht, Erwerb und Zuzug verbietet. Es wird lediglich ein Verbot für Neuanschaffungen bestehen; bereits gehaltene Rottweiler sind nicht betroffen. Halter müssen jedoch innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der neuen Regelung eine Haltebewilligung beim Veterinäramt beantragen.

Reaktionen und Bedenken

Der Oberbürgermeister von Rottweil, Christian Ruf, hat sich in einem Schreiben an die Zürcher Regierungspräsidentin Natalie Rickli gewandt und gebeten, das Verbot zu überdenken. Auch als Symbol für die Erhaltung der Rasse sendete er eine Rottweiler-Plastik des Künstlers Ottmar Hörl. In Rottweil gibt es viel Unverständnis über das Verbot, und Ruf erhielt Unterstützung in sozialen Medien. Er argumentiert, dass ein generelles Verbot nicht nachvollziehbar sei und schlägt alternative Maßnahmen wie eine Maulkorb- oder Leinenpflicht vor.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass Rottweiler als treue und leistungsfähige Hunderasse gelten. Ab dem 1. Januar 2025 sollen die Rottweiler auf die Rassetypenliste II aufgenommen werden. Mischlinge mit mehr als 10 Prozent Rottweiler-Blutanteil unterliegen ebenfalls der Bewilligungspflicht. Im Rahmen der Haltebewilligung wird eine Wesensbeurteilung der Hunde vorgenommen, um das Gefährdungspotenzial zu bewerten. Halter werden zudem auf ihre Eignung hin überprüft, gemäß der Hundeverordnung des Kantons Zürich, die bereits seit 2009 in Kraft ist.

Das Verbot hat historische Wurzeln: Rottweil und Zürich verbindet seit 1519 der „Ewige Bund“, ein Militärbündnis. Rottweil feierte 2019 das 500-jährige Bestehen dieses Bündnisses. Die Diskussion über das Verbot zeigt die Differenzen und Herausforderungen im Umgang mit bestimmten Hunderassen und die Sorgen, die dabei in der Bevölkerung bestehen.