
Am Dienstag fand im großen Saal des Landgerichts Rottweil eine Verhandlung statt, die aufgrund von früheren Störungen, wie Zwischenrufen und Beleidigungen, in einen anderen Raum verlegt wurde. Bei der Sitzung waren umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen wie Plexiglasscheiben auf den Zuschauerbänken und Ausweiskontrollen für Besucher notwendig.
Im Zentrum der Verhandlung steht eine 49-jährige Frau aus Tuttlingen, die wegen Landfriedensbruchs, Verstoßes gegen das Versammlungs- und Vermummungsverbot sowie dem Führen einer Waffe (brennende Fackel) verurteilt wurde. Das Gericht verhängte eine Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung. Die Angeklagte distanzierte sich von den beleidigenden Äußerungen, die während der Demonstration gefallen waren, und ihr Verteidiger forderte ein angemessenes Verhalten im Saal. Gegen das Urteil wurde bereits Berufung eingelegt.
Hintergrund der Verhandlung
Die Angeklagte war Teil einer nicht angemeldeten Demonstration am 1. Mai 2021, die sich gegen die Corona-Maßnahmen richtete. An dieser Versammlung, die mit etwa 50 Personen in die Tuttlinger Innenstadt zog, kam es zu Zusammenstößen mit der Polizei, bei denen Verletzungen auf beiden Seiten zu verzeichnen waren. Die Polizei wurde von der Bereitschaftspolizei Göppingen unterstützt, die zur Kontrolle der Corona-Regeln vor Ort war.
Bei der Demonstration wurden vermummte Teilnehmer gesichtet, die mit Fahnen und Fackeln protestierten. Es kam zu gewaltsamen Auseinandersetzungen, bei denen Gegenstände auf Polizisten geworfen und Reizgas eingesetzt wurde. Ein Polizist wurde während des Einsatzes ins Gesicht geschlagen. Infolge der Ereignisse eröffnete die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen Landfriedensbruchs.
Die Polizei nahm die Personalien der Teilnehmer auf und verteilte Platzverweise. Bei einer Auswertung der Teilnehmerstatistik stellte sich heraus, dass nur ein Drittel der 44 namentlich bekannten Teilnehmer aus dem Landkreis Tuttlingen stammt, während der Rest aus umliegenden Landkreisen kam. Die Vernetzung der Teilnehmer erfolgte unter anderem über soziale Medien.
Die nächsten Verhandlungstage sind für den 20. und 27. März angesetzt. Der Verteidiger plant, weitere Beweisanträge einzureichen und zusätzliche Zeugen zu hören. Ein Antrag auf Aufzeichnung des Prozesses wurde jedoch vom Richter Thomas Geiger abgelehnt.
Aktuelle Informationen zu den Vorfällen finden sich auch bei bkz.de, wo darüber berichtet wird, dass die Ermittlungen gegen die Teilnehmer der Demonstration laufen. Außerdem informierte schwaebische.de über die strengen Einlasskontrollen sowie die Sicherheitsmaßnahmen während der Verhandlung.